Betrug in Corona-Testzentren - So verhalte ich mich richtig

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Erst vor Kurzem war der Betrug von Corona-Hilfen in den Schlagzeilen, nun folgen die Corona-Testzentren. Neben den strengeren Regeln und scharfen Kontrollen folgen auch die strafrechtliche Konsequenzen.

Bereits jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft und die Polizei wegen Betrugsverdacht gegen einige Betreiber der Testzentren.

In diesem Artikel erfahren Sie welche strafrechtliche Konsequenzen es nach sich ziehen kann und wie sie sich dagegen verteidigen können.

Welche Vorschrift des StGB ist für den Betrug in Corona-Testzentren maßgeblich?

Die zentrale Vorschrift in diesen Fällen ist der Betrug nach § 263 StGB. Liegen die Voraussetzungen vor, droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges?

Nach dieser Norm wird das Täuschen über Tatsachen bestraft. Dabei kann der Täter nur über solche Tatsachen täuschen, die dem Beweis zugänglich sind. Also über Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart. Damit sind Werturteile keine Tatsachen.

Eine Täuschung ist jede intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen zur Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums. Dabei kann Täuschung durch das Vorspiegeln einer der Wahrheit nicht entsprechenden Tatsache erfolgen. Zu beachten ist, dass die Täuschung durch ausdrückliches oder konkludentes Tun oder Unterlassen möglich ist.

Infolge der Täuschung muss beim Getäuschten ein Irrtum erregt oder unterhalten werden.  Das heißt die Vorstellung und Wirklichkeit fallen auseinander.

Des Weiteren muss der Getäuschte aufgrund seines Irrtums eine Verfügung über sein Vermögen veranlassen. Die eine Vermögensminderung herbeiführt und dadurch ein Vermögensschaden beim Opfer entsteht.

Ein Vermögensschaden ist stets zu bejahen, wenn der wirtschaftliche Gesamtwert nach der Vermögensverfügung geringer ist als zuvor.

Schließlich muss der Täter vorsätzlich (mit Wissen und Wollen) und in Bereicherungsabsicht gehandelt haben.

Wann liegt eine Abrechnungsbetrug vor?

Ein Betreiber eines Testzentrums begeht dann einen Abrechnungsbetrug, wenn er mit Wissen und Wollen die Abrechnungsstelle täuscht, indem er eine nicht erbrachte Leistung abrechnet, um dadurch einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall bei Abrechnungsbetrug vor?

§ 263 Abs. 3 StGB nennt einige Bespiele für einen besonders schweren Fall. Insbesondere seien hier die Gewerbsmäßigkeit und Vermögensverlust großen Ausmaß hervorzuheben. Denn oft werden diese Voraussetzungen unterschätzt und bringen dem Täter Jahre lange Haft ein.

Dabei handelt gewerbsmäßig, wer sich aus der wiederholten Begehung der Tat eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen möchte.

Vom Vermögensverlust großen Ausmaßes liegt vor, wenn die Höhe des Schadens außergewöhnlich Hoch ist. Die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 50.000 Euro (vgl. BGH, Urteil v. 7.10.2003 – 1 StR 274/03).

Wie verteidige ich mich gegen den Vorwurf?

Sofern Sie eine Vorladung wegen Betrug erhalten haben, sollten Sie folgendes beachten:

  • Sie haben das Recht zu schweigen,
  • Ein Recht auf einen Strafverteidiger und
  • das Recht durch einen Strafverteidiger Akteneinsicht vornehmen zu lassen.

Gerade beim Betrug sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend. Da die Norm recht komplex ist, sollte die Hinzuziehung eines Fachanwalts so früh wie möglich erfolgen.

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist aufgrund seiner Berufserfahrung geübt darin, einen komplexen Sachverhalt vollständig zu erfassen und rechtlich einzuordnen. Dies stellt die Basis für eine bestmögliche Verteidigungsstrategie dar.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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