BGH entscheidet erstmals im Abgasskandal

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06. Juni 2018 (X ARZ 303/18) erstmals eine wegweisende Entscheidung im Abgasskandal getroffen.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Volkswagen AG neben dem VW-Händler bei Klagen im sog. Abgasskandal ebenfalls am Sitz des Händlers verklagt werden kann oder für VW nur das verbraucherfeindlich urteilende Landgericht Braunschweig zuständig ist.

Der BGH hat jetzt festgelegt, dass VW-Händler und Volkswagen bei derartigen Klagen Streitgenossen sind und daher am Sitz des Händlers verklagt werden können. Damit steigen die Erfolgsaussichten der betrogenen VW-Kunden weiter, weil Volkswagen die Klagen nicht mehr an das verbraucherfeindlich urteilende Landgericht Braunschweig ziehen kann. Nahezu alle anderen bundesweit mit dem Dieselskandal befassten Landgerichte entscheiden zugunsten der VW-Kunden und verurteilen die Volkswagen AG zum Schadenersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) oder wegen unerlaubter Handlung in Form des Betrugs (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB), sodass das Gericht am Sitz des Händlers oftmals die bessere Wahl ist. 

Einen aktuellen Überblick über die nahezu täglich gegen VW im Abgasskandal ergehenden Urteile finden Sie unter http://diesel-kläger.de/urteile.

Die Entscheidung des BGH ist auch deshalb zu begrüßen, da dem klagenden VW-Kunden damit weite Fahrten, Zeit und Kosten erspart werden.

Betrogene Kunden sollten daher nicht weiter zögern und ihre Schadenersatzansprüche jetzt gegen VW einklagen. Viel Zeit verbleibt nicht mehr, da am 31.12.2018 die Ansprüche verjähren werden.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge und führt zahlreiche Schadenersatzklagen gegen VW wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. MÜLLER SEIDEL VOS ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal.


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