BGH erklärt Beitragserhöhungen für unwirksam

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Millionen privat Krankenversicherten hoffen auf die Rückerstattung von Beitragserhöhungen.

Die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen sind häufig hoch. Besonders Rentner werden davon ernorm belastet.

Ein Lichtblick sind jetzt zwei Urteile des Bundesgerichtshof (mit den Aktenzeichen IV ZR 314/19 und IV ZR 294/19). Der BGH hat Beitragserhöhungen der Axa für unwirksam erklärt. Die Prämienerhöhungen der Jahre 2014, 2015 und 2016 wurden als unwirksam erklärt. 

Die Karlsruher Richter warfen der Axa vor, man habe entgegen der gesetzlichen Regelung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Prämienerhöhungen nicht ausreichend begründet.

Der § 203 Absatz 5 VVG schreibt vor, dass eine Prämienerhöhung nur dann wirksam ist, wenn die Erhöhung von der Krankenversicherung begründet wird. Der BGH hat diese Bestimmung nun so ausgelegt, dass zumindest der auslösende Faktor angegeben werden muss. Erst wenn entweder die Krankheitskosten oder die Sterbewahrscheinlichkeit einen bestimmten Prozentsatz (meistens 5 oder 10 %) übersteigt, darf der private Krankenversicherer eine Erhöhung prüfen und berechnen.

Viele privaten Krankenversicherer haben nicht einmal diese Mindestvorgabe eingehalten.

Viele Versicherte auch von anderen Krankenversicherern hoffen nun auf eine Rückerstattung von Beitragserhöhungen. Aber ein solches Verfahren ist kostenintensiv und nur denen Versicherten zu empfehlen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Die Kanzlei Dawood führt zahlreiche Verfahren gegen Krankenversicherungen und konnte schon mehrere positive Entscheidungen erstreiten.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir eine kostenlose Erstberatung an. Senden Sie uns dazu einfach eine Nachricht.


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