BGH-Urteil Private Krankenversicherung: Wird die PKV durch Beitragsrückforderungen wirklich teurer?

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PKV-Beitragsrückforderungen: Für viele privat Krankenversicherte ergibt sich durch ein aktuelles BGH-Urteil die Möglichkeit, sich Geld von ihrer Versicherung zurückzuholen. Aber viele Kunden haben Angst, dass ihre private Krankenversicherung durch Beitragsrückforderungen langfristig teurer wird. Verbraucherschützer halten diese Befürchtungen jedoch für unbegründet. 

BGH-Urteil: PKV-Beiträge können zurückgefordert werden 

Der BGH hat im Dezember 2020 entschieden, dass private Krankenversicherungen Beitragserhöhungen im nötigen Umfang und verständlich erklären müssen. Fehlen diese Erklärungen im Erhöhungsschreiben, ist die Beitragsanpassung unwirksam, zu viel gezahlte Beiträge können zurückgefordert werden. Dies bedeutet für viele der knapp 9 Millionen PKV-Versicherten in Deutschland, dass sie Geld zurückbekommen können. Denn fast alle Versicherer haben nicht die nötige Sorgfalt in ihren Erhöhungsschreiben walten lassen. 

Kann die PKV durch die Beitragsrückforderungen wirklich teurer werden? 

Verbraucherschützer stellen fest, dass PKV-Kunden gezielt davon abgeraten wird, die zu viel gezahlten Beitrage zurückzufordern. Versicherer und Makler versuchen offenbar mit allen Mitteln, die Erstattungen so gering wie möglich zu halten. Bei den Kunden wird die Angst geschürt, dass die Versicherten sich dadurch langfristig »ins eigene Fleisch schneiden« würden. Die jetzt zurückgeforderten Beitragserhöhungen hole sich der Versicherer zwangsläufig mit den nächsten Beitragsanpassungen zurück, da die Kosten ja feststellbar gestiegen seien, heißt es. »Das ist reine Angstmache und damit auch illegal«, sagt Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. 

PKV: Gründe für Beitragserhöhungen sind gesetzlich festgelegt 

Der Rechtsanwalt hat sich umfassend mit dem Rechtshintergrund der Beitragserhöhungen beschäftigt und stellt fest: »Die Vorschriften zur Kalkulation und Erhöhung der Beiträge sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt«, so Rosing. »Zu den Gründen einer Beitragserhöhung gehören etwa neue Behandlungs- und Operationsmethoden oder neue und teurere Medikamente. Auch steigende Ausgaben für ambulante und Krankenhausbehandlung, eine höhere Lebenserwartung und dadurch längere medizinische Versorgung zählen dazu.« 

Verbraucheranwalt: Kosten der PKV-Beitragsrückforderungen gehören nicht in die Kalkulation 

»Kosten, die durch einen offensichtlichen Fehler des Unternehmens zustande gekommen sind, können und dürfen nicht auf die Verbraucher umgelegt werden«, so Rechtsanwalt Rosing. »Diese Kosten dürfen also nicht in die Beitragskalkulation einfließen. Um es mal vereinfacht darzustellen: Wenn die Versicherung in ihrem Unternehmensgebäude aus Unachtsamkeit Fenster eingeschlagen hat, darf sie die Reparaturkosten auch nicht in die Beitragskalkulation für das kommende Jahr einbringen.« 

PKV-Beitragsrückforderungen: Altersrücklagen betroffen? 

Auch die Befürchtung, dass die Rückforderungen negative Auswirkungen auf die von den Versicherten angelegten Altersrücklagen haben, teilt Rosing nicht. »Die Versicherungsprämien der Kunden werden in verschiedene Töpfe verteilt. Einmal gibt es den Topf für tatsächliche Leistungen, also Operationen, Medikamente oder sonstige Behandlungen. Dann gibt es eben den Topf für Altersrückstellungen, um die Versicherten im Alter zu entlasten, da mit zunehmendem Alter auch die Häufigkeit der Behandlungen und die Versorgung steigen. Als drittes gibt es schließlich noch den Topf der Unternehmensgewinne. Der BGH hat in seinem Urteil festgelegt, dass die beklagte Versicherung nicht berechtigt und nicht verpflichtet ist, die Versicherungsbeiträge ausschließlich nur in die Altersrückstellung zu überführen. Aufgrund dieser Verteilung ist es aus unserer Sicht nicht rechtens, wenn Versicherungen das Geld für die Rückzahlung ausschließlich aus dem Topf der Rückstellungen nehmen.« 

Experten: Kosten für PKV-Rückforderungen werden sich bei Prämien kaum bemerkbar machen 

Dennoch schließt das nicht aus, dass Versicherungen versuchen, die Kosten mit Geld aus den jeweiligen Töpfen zu decken. Aber auch hier gibt Rosing Entwarnung: »Einschätzungen von Experten zufolge werden sich die Rückforderungen der Versicherten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherten in den Töpfen nicht bemerkbar machen. Dass die Beiträge in Zukunft dennoch steigen werden, dürfte schon allein aufgrund der Kosten der Coronakrise klar sein. Dies sind aber Kosten, die durch ärztliche Behandlung, Medizin oder Pflege entstehen und nicht durch Fehler des Unternehmens. Und solche Erhöhungen dürften auch rechtmäßig sein – die Erhöhungen der vergangenen Jahre allerdings nicht.« 

Verbraucherschutz steht im Vordergrund 

»Wir von BRR Baumeister Rosing setzen uns für die Rechte der Verbraucher ein«, so der Rechtsanwalt weiter. »Wer seine zu viel gezahlten Beiträge rechtmäßig zurückfordert, braucht sich also keine Angst machen zu lassen, dass er oder sie unter negativen Auswirkungen leiden wird. Den Fehler müssen diejenigen ausbügeln, die sich nicht an die Regeln gehalten und unwirksame Beitragserhöhungen herausgegeben haben. Undurchsichtige und schwammige Formulierungen wie diese haben in der Vergangenheit bereits zu großen Verbraucherskandalen geführt.« 

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