Private Krankenversicherung Beitragsrückforderungen: Verbraucherschützer sehen kein Nullsummenspiel

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Verbraucherschützer sehen bei Beitragsrückforderungen in der privaten Krankenversicherung kein »Nullsummenspiel« für Versicherte. Nach der verbraucherfreundlichen BGH-Entscheidung vom Dezember 2020 zu unwirksamen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) üben Versicherer wie Makler erwartungsgemäß Kritik an dem Urteil. Sie raten ihren Kunden von PKV-Beitragsrückforderungen ab, da sie dadurch die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung langfristig in die Höhe treiben würden. Ein Sprecher des Bund der Versicherten (BdV) sprach indes von einem Nullsummenspiel für die PKV-Kunden. Was genau dies bedeutet und warum Verbraucherschützer anderer Meinung sind, lesen Sie in diesem Beitrag. 

BGH-Urteil: PKV-Beitragserhöhungen müssen verständlich erklärt werden 

Im Dezember 2020 hatte der BGH in den oben genannten zwei Verfahren ein für Verbraucher positives Urteil gefällt. Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind unwirksam, wenn diese nicht nach § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im nötigen und verständlichen Umfang erklärt werden. Sind diese Erklärungen im Erhöhungsschreiben also nicht ausreichend, ist die Beitragsanpassung unwirksam, und die PKV-Kunden können zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Das BGH-Urteil betraf konkret die AXA Versicherung, aber unzureichende Begründungen bei Beitragserhöhungen finden sich bei fast jedem privaten Krankenversicherer. 

Private Krankenversicherung: Warum Nullsummenspiel bei PKV-Beitragsrückforderungen? 

Wir als Verbraucherkanzlei stellen verstärkt fest, dass Versicherer und Makler versuchen, ihren Kunden von der Rückforderung abzuraten. In ihren Augen sei es bloß ein »Formfehler«, den Versicherte und Anwälte nun auszunutzen versuchten. Die PKV-Kunden haben nun Angst, dass sich die Versicherung das Geld einer Rückforderung mit den nächsten Beitragserhöhungen zurückholen wird. Sie fürchten, dass die Kosten der PKV dadurch noch mehr in die Höhe getrieben werden. Auch der Bund der Versicherten spricht in diesem Zusammenhang von einem »Nullsummenspiel« – die Kunden würden langfristig bestenfalls mit plus minus Null aus der Sache herauskommen. 

Verbraucherschützer: PKV-Beitragsrückforderungen können nicht prinzipiell als Nullsummenspiel betrachtet werden 

»Das sehen wir eindeutig anders«, sagt Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Es gibt festgelegte Vorschriften zur Kalkulation und Erhöhung der PKV-Beiträge. Demnach dürfen Kosten, die durch einen offensichtlichen Fehler des Unternehmens zustande gekommen sind, nicht in die Beitragskalkulation einfließen. Also kann und darf eine Beitragserhöhung nicht aufgrund der Rückforderungen erfolgen. Wir gehen davon aus, dass private Versicherte zu viel gezahlte Beiträge aus den vergangenen zehn Jahren zurückfordern können. Da kann schon eine Menge Geld zusammenkommen – aus unserer Sicht kann also nicht prinzipiell von einem Nullsummenspiel ausgegangen werden. Privat Versicherte sollten also auf jeden Fall prüfen lassen, ob sich eine Rückforderung für sie lohnt.« 

Zapft die private Krankenversicherung für Beitragsrückforderungen die Altersrückstellung an? 

Aber wird sich die Versicherung die Kosten nicht auf andere Weise zurückholen? »Wir wissen von der Angst der PKV-Kunden, dass die Versicherer möglicherweise deren Altersrückstellung anzapfen könnten«, so Rosing. » Wir können aber beruhigen, diese Angst ist unbegründet. Der BGH hat in seinem Urteil festgelegt, dass die beklagte Versicherung nicht berechtigt und nicht verpflichtet ist, die Versicherungsbeiträge ausschließlich nur in die Altersrückstellung zu überführen. Daher ist es aus unserer Sicht nicht rechtens, wenn Versicherungen sich in puncto Rückzahlungen ausschließlich bei den Altersrückstellungen der PKV-Kunden bedienen. Die Unternehmen werden die Kosten der Rückforderungen aus verschiedenen Töpfen decken müssen.« 

PKV-Kosten werden steigen – aber nicht durch Beitragsrückforderungen 

»Da die Kosten im Gesundheitswesen zurzeit allein schon durch die Coronakrise in die Höhe gehen, dürften auch die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zwangsläufig steigen«, schätzt Rosing. »Aber diese Beitragserhöhungen haben mit den Rückforderungen nichts zu tun. PKV-Kunden sollten ihr Recht also geltend machen, da der Verbraucherschutz im Vordergrund steht. Schwammige Formulierungen und unverständliche Schreiben machen es Verbrauchern immer wieder schwer, Veränderungen in Verträgen oder Vereinbarungen seitens der Unternehmen zu verstehen. Seit Jahren kämpfen Verbraucherschützer für mehr Transparenz in diesem Bereich, um die Position der Verbraucher zu stärken.« 

»So ist es auch im Fall der privaten Krankenversicherung«, sagt Rosing. »Die Unternehmen haben große Rechtsabteilungen, deren Aufgabe es sein sollte, den Kunden die Beitragserhöhungen im nötigen Umfang zu erklären. Je mehr Kunden ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern, umso höher wird der Druck auf die Unternehmen, hier die nötige Sorgfalt walten zu lassen.« 

Handeln Sie jetzt! 

Sind Sie privat krankenversichert? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung geltend zu machen. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Lieber telefonisch? Unter 030 / 22 01 23 80 können sie uns montags bis freitags 9 bis 18 Uhr erreichen. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucherrechte eingehalten werden. Wir machen uns für Sie stark! 



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