Bindhardt & Lenz setzen Abmahntätigkeit statt Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe fort

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Die Kanzlei Bindhardt Friedler Rixen Zerbe spricht seit einigen Jahren schon urheberrechtliche Abmahnung aus.

Die Kanzlei Bindhardt Friedler Rixen Zerbe erfuhr vor einiger Zeit eine Umstrukturierung und wurde zur Kanzlei Bindhardt Friedler Zerbe, in der auch der Rechtsanwalt Lenz praktizierte.

Kürzlich wurde bekannt, dass eine weitere Änderung vorgenommen wurde. Nunmehr mahnt eine Kanzlei unter der Firmierung Bindhardt  & Lenz Rechtsanwälte ab.

Die Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte vertritt insbesondere Rechtsinhaber der Musik- und Filmindustrie, so wie auch schon die Kanzlei Bindhardt Friedler Zerbe.

Denn auch wenn eine Umstrukturierung erfolgt ist, dürfte sich inhaltlich bei der Kanzlei nicht sonderlich viel geändert haben.

So erhalten bereits früher Abgemahnte neue Post, in der ihnen mitgeteilt wird, dass von nun an die Angelegenheit von Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte bearbeite wird.

Insbesondere wurde bei den sogenannten „ Altfällen" im Auftrag von der Band Culcha Candela und auch Bushido  (Anis Mohamed Youssef Ferchichi) abgemahnt.

Bei diesen Abmahnungen wurde regelmäßig behauptet, dass der Empfänger eine Urheberrechtsverletzung an einem Musiktitel begangen hätte.

Regelmäßig hieß es, der Inhaber des Internetanschlusses von dem aus ein mutmaßlicher Download der betroffenen Musiktitel haftet, unabhängig davon, ob dieser die verletzende Handlung vorgenommen hat oder nicht.

Die Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Friedler Zerbe, heutige Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte, enthielt neben der Angabe der entsprechenden IP- Adresse Forderungen wie Unterlassung von künftiger Verbreitung des Songs, Schadensersatz und auch den Ersatz der Anwaltskosten.

Durchschnittlich wurde ein Betrag von 400 Euro gefordert, wenn es sich um lediglich einen einzelnen Musiktitel handelte.

Ging es dagegen bei der Abmahnung der heutigen Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte um ein ganzes Album war die Höhe des geforderten Betrages entsprechend höher.

Zusätzlich wurde der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Kanzlei ist bisher von keiner aktuellen Abmahnung der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte bekannt.

Auch wenn nun durch ein neuen Gesetzesentwurf die Abmahnwelle eingedämmt werden soll und durch genau Aufschlüsselung der geforderten Kosten es den Abgemahnten leichter gemacht machen soll ungerechtfertigte Abmahnungen zu erkennen, ist es nicht ratsam die Forderungen einer Abmahnung ohne weiteres zu erfüllen.

Denn es ist abzuwarten in wie fern die Neuen Regelungsbestimmungen anzuwenden sind und insbesondere wie leicht man sie umgehen kann.

 Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben ist daher empfehlenswert sich vor jeglichen Schritten rechtlich beraten zu lassen.

Insbesondere können dann auch mögliche Strategien besprochen werden, die unter Umständen den betroffenen Zahlungsanspruch einer rechtmäßig erteilten Abmahnung reduzieren könnten. Auch sollte nicht vorschnell eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.


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