Bittere Erfahrung für Anleger der HashMap Mining

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Viele Anleger haben sogenannte Mining-Pakete erworben. Auch andere Anleger sollen nach einer sensationellen neuen Methode selber Bitcoin Mining betreiben können. Viele lassen sich dann überreden, die Aktien der HashMap Plc. in London zu erwerben.

Keine Auszahlung der Wallet-Guthaben

Diese Einschätzung beruhte auf den Erfahrungen der Anleger. Anfang August 2019 sollten sich alle diejenigen, die ihr Geld nicht in die Aktien der HashMap Plc. investieren wollten, ihr auf dem Wallet ausgewiesenes Guthaben auszahlen lassen. Dies ist nicht passiert.

Wer sind die Hintermänner?

Schaut man sich die Hintergründe an, stellt man fest, dass die HashMap Mining erst am 17.07.2018 im Companies House im Handelsregister für England und Wales eingetragen wurde. Geschäftsführer war bis zum 16.07.2019 Firat Tozan, türkischer Staatsbürger. 

Im Register ist sein Geschäftssitz identisch mit der Anschrift der HashMap Ltd. in Malta. Tatsächlich dürfte Tozan in Berlin Kreuzberg leben, genau wie der zweite Director, Pantelis Anadolis, der griechischer Nationalität ist und in Berlin Charlottenburg wohnt. Sie sind beide zurückgetreten und haben ihr Amt an Yener Oezbey mit Wohnsitz in Bulo in der Türkei abgetreten.

Was sind die Aktien wert?

Die Aktien, von denen laut Handelsregister 600.000 Stück ausgegeben wurden, haben einen Nominalwert von 10 Cent. Das heißt nicht, dass sie es wert sind, sondern dass Tozan und Anadolis diesen Wert so bestimmt haben. Die von den Vertrieblern der HashMap genannten Zahlen von 8,00 Euro oder 24,00 Euro oder 48,00 Euro sind reine Fantasiepreise.

Es gibt keinen Großinvestor

Es gibt auch keinen Großinvestoren, der einsteigen will. Wenn mit Großinvestor die Anwaltskanzlei Johnson & Partners aus Miami gemeint war, die für die Aktie Angebote von 48,00 Euro abgegeben hat, so ist diese nicht registriert, mithin nicht existent.

Was können Anleger jetzt noch tun?

Die handelnden Personen sind identifiziert, genau wie die Kontoverbindungen. Jetzt gilt es, die Gelder zu sichern und den geschädigten Anlegern wieder zuzuführen. An dieser Stelle können jedoch keine Einzelheiten genannt werden, wie im Einzelnen diese Maßnahmen durchgeführt werden können.

Anleger müssen sich zusammenschließen!

„Wichtig ist, dass sich Anleger zusammenschließen und eine Art Sammelklage durchführen, wobei deutlich gesagt werden muss, dass es eine Sammelklage nach deutschem und europäischem Recht nicht gibt, wie es zum Beispiel in Amerika mit der sogenannten „class action“ möglich ist. 

Wir benutzen aber das Bündeln von Verfahren, um den Druck zu erhöhen und hier mit geballter Kraft die Rechte der Anleger zivil- und strafrechtlich durchzusetzen“ erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.

Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986

Wenn Sie zu den Geschädigten der HashMap gehören und sich dem Sammelverfahren anschließen möchten, rufen Sie an!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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