Blitzer: L 202, Brieselang, Finkenkruger Str.12, A 30 km 0,22 in Rtg. Falkensee- Rat vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Landkreises Havelland wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 m/h überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. Schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen aber hier die drohenden Strafen ersparen. Denn die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ VÜ- Gerät M5 (VDS M5 Speed) sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt bei diesem Blitzer piezoelektrisch. Es werden zwei Sensoren bzw. Kabel in einem Abstand von 1,5 Meter in den Boden eingelassen. Durchfährt ein Fahrzeug die Straße bzw. die Sensoren, werden die entsprechenden Informationen jeweils an den Rechner weitergeleitet. Dieser misst die Geschwindigkeit in km/h im Rahmen einer Weg-Zeit-Analyse. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, werden die Signale dem Vorverstärker zugeführt, der die Zeitmessung durchführt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Für diese Messweise muss aber die Fahrbahn in einem ebenen, homogenen Idealszustand  sein. Risse oder Spurrillen dürfen auf keine Fall vorhanden sein. Diese ist durch  Witterungseinflüsse, Lkws oder die allgemeine Abnutzung kaum gegeben. Die dadurch bedingten Unebenheiten führen zu Ungenauigkeiten, welche die Messung zu Ihren Lasten verfälschen. 

Ebenfalls können Erschütterungen durch andere Fahrzeuge überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge haben. Sind solche im Messprotokoll angezeigt, wird die Messung verworfen.

Das Auslösen der Kamera erfolgt nach dem eigentlichen Messvorgang. Daher kann es insbesondere bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten bei der  Fahrzeugzuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, dass die Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Sollte die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Bei der Auswertung Ihrer Messakte können diese und noch viele andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema