Blitzmarathon: Anspruch auf faire Geschwindigkeitsmessung

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In Nordrhein-Westfalen kam es Anfang Juli zu einem sogenannten „Blitzmarathon". Bei dieser landesweiten Polizeiaktion wurde (lassen Sie sich die Zahlen auf der Zunge zergehen) 24 Stunden lang an 3124 zusätzlichen Kontrollstellen durch 3300 Polizisten und 500 kommunale Mitarbeiter Jagd auf vermeintliche Temposünder gemacht, sprich Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Vielzahl der Geschwindigkeitsmessungen führte in der Presse zur Ankündigung eines regelrechten Blitzmarathons. Das NRW-Verkehrsministerium gibt vor, durch die Aktion Blitzmarathon die Verkehrssicherheit zu stärken.

Längst nicht jeder Fahrer, der beim Blitzmarathon auffällt, verdient es als Raser abgestempelt zu werden. Aber es ist auch kein Betroffener der geballten Kontrollaktion der Staatsmacht durch Geschwindigkeitsmessungen rechtlos ausgeliefert. Zwar kann man natürlich gegen die Anordnung des Blitzmarathons und der jeweiligen Geschwindigkeitsmessung nichts tun. Aber jede Geschwindigkeitsmessung muss sorgfältig und gesondert betrachtet werden. Nach der der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat aber jeder Betroffene im Bußgeldverfahren den Anspruch, nur auf Grund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten bei der Geschwindigkeitsmessung belangt zu werden. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch mit Verfassungsrang. Daher hat jeder Bürger die Möglichkeit von seinen Verfahrensrechten Gebrauch zu machen und die Rechtmäßigkeit des gegen ihn erhobenen Vorwurfs und der Geschwindigkeitsmessung zu überprüfen. Dies kann sich lohnen, denn Fehler in Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsmessungen sind keine Seltenheit - ob nach einem Blitzmarathon oder im ganz normalen Leben.

Achtung: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Gerechnet wird die Frist nicht ab Durchführung des Blitzmarathons oder der Geschwindigkeitsmessung, sondern ab Zugang des Bescheides. Jeder Rechtsanwalt hat die Möglichkeit für den Betroffenen Einsicht in die Verfahrensunterlagen und die Einzelheiten der Geschwindigkeitsmessung zu nehmen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Anwalts. Dies gilt übrigens nicht nur bei Geschwindigkeitsmessungen, sondern auch bei Verkehrsunfällen, Rotlichtverstößen und anderen Verkehrsdelikten.

Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin, Bielefeld und Oranienburg (Tel. 03301 - 53 63 00)


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