Blockchain, STO´s: Rechtliche Rahmenbedingungen beachten! Anwälte informieren!

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Die Blockchain ist dabei, die Welt zu verändern:

Bereits das World Economic Forum (WEF) hatte die Blockchain-Technologie vor einiger Zeit als Megatrend beschrieben, der die Welt nachhaltig verändern wird.

Dadurch ergeben sich in vielen Industriezweigen neue Möglichkeiten, zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung bis zum Notariat, im Rechtswesen in der Energiebranche oder auch in der Finanzbranche.

„In vielen Fällen kann die blockchainbasierte Technologie Unternehmen Potenziale bringen hinsichtlich Schnelligkeit, Kosten und Transparenz, im Zahlungsverkehr oder Kapitalmarkthandel, womit sich für interessierte Unternehmen auch zahlreiche neue Geschäftsmöglichkeiten ergeben“ worauf Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg interessierte Unternehmen hinweist.

Auch auf der Blockchain basierende Geschäftsmodelle wie z. B. ICO´s- Initial Coin Offerings, Security Token Offerings, konnten sich in letzter Zeit immer mehr als Instrument zur Unternehmensfinanzierung durchsetzen und werden sich mit den Security Token Offerings in Zukunft durchsetzen.

Inzwischen hat die Bundesregierung mit Datum vom 18.092.2019 auch ihre Blockchain-Strategie verabschiedet.

Im Finanzbereich ist dabei bisher nicht vorgesehen, dass zivilrechtliche Wertpapiere auf einer Blockchain ausgegeben werden können, da es zu ihrer Entstehung der Verkörperung eines Rechts in einer Papier-Urkunde bedarf.

Außerdem sind gewisse Token, die zu Anlage- und Finanzierungszwecken eingesetzt werden, oftmals keine Wertpapiere, wie z. B. Utility-Token.

Die Bundesregierung strebt aber im Rahmen ihrer Blockchain-Strategie an, das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere zu öffnen, wobei die derzeit zwingende Vorgabe der urkundlichen Verkörperung von Wertpapieren (d. h., Papierform) nicht mehr uneingeschränkt gelten soll und in Zukunft elektronische Wertpapiere auch auf einer Blockchain ausgegeben werden können sollen. Zunächst soll die vorgesehene Öffnung sich auf elektronische Wertpapiere beschränken, im 2. Schritt soll dann die Einführung der elektronischen Aktie und elektronischer Investmentanteile geprüft werden.

So sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB unbedingt abgeklärt werden, ob z. B. eine BaFin-Erlaubnis erforderlich ist oder sonstige rechtlichen Vorgaben z. B. gem. WPHG, Finanzmarktrichtlinie Vermögensanlagegesetz zu beachten sind, zumal die sog. „Tokenisierung von Assets“ in Zukunft ein großes Thema werden könnte.

Auch sind die einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorschriften zu beachten, so muss überprüft und geklärt werden, dass das Verborgenbleiben hinter der Blockchain keine Nachteile in geldwäscherechtlicher Hinsicht für das handelnde Unternehmen mit sich bringt, oder es muss auch geprüft werden, ob die Vorgaben der 5. oder 6. Geldwäscherichtlinie einzuhalten sind, deren Nichtbeachtung unter Umständen hohe Bußgelder nach sich ziehen könnte.

Unternehmen, die auf der Blockchain basierenden Lösungen anbieten wollen, sollten auch immer prüfen, ob datenschutzrechtliche Vorgaben, wie z. B. die Vorgaben der DSGVO, einzuhalten sind.

Auch die technischen Voraussetzungen sollten sorgfältig überprüft werden, vor allem, dass eine sichere Geschäftstätigkeit aufgrund der Blockchain-Technologie möglich ist.

Fazit: Die Blockchain könnte „the next big thing“ werden, das unser Leben ähnlich wie z. B. das Internet seit den 90er Jahren revolutionär verändern könnte. Auch für interessierte Unternehmen, die überlegen, im Bereich Blockchain tätig zu sein, könnten sich zahlreiche neue unternehmerische Möglichkeiten ergeben.

Allerdings sollten Unternehmen, z. B. aus dem Energie- oder Finanzbereich, immer die jeweiligen rechtlichen Vorschriften beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB Dr. Walter Späth, Dr. Dietmar Höffner, Dr. Marc Liebscher und Christian Kurdum mit Sitz in Berlin und Zweigstelle in Hamburg steht dabei interessierten Unternehmern, die im Bereich Blockchain tätig werden wollen, gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.


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