BMW unterliegt im Dieselskandal

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Am 31.03.2020 verkündete das Landgericht Düsseldorf unter dem Az. 7 O 67/19 ein richtungsweisendes Urteil gegen BMW. Der Münchener Autohersteller wurde nunmehr wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung verurteilt, 14.783,77 € an den Geschädigten zu zahlen und das Fahrzeug – einen BMW X 1 EURO5 – zurückzunehmen. Das Gericht formulierte in den Entscheidungsgründen sehr klar, dass die schädigende Handlung von BMW in dem Inverkehrbringen des Dieselmotors N47 unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung liegt. Die Motorsteuerungssoftware ist mit einem sog. „Thermofenster“ versehen, nach dem die Abgasrückführung in einem Temperaturbereich zwischen +17 °C und +33 °C zwar zu 100 % erfolgt, zwischen -11 °C und +17 °C allerdings reduziert und über +33 °C vollständig deaktiviert wird. Bei dem sog. „Thermofenster“, handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so die Düsseldorfer Richter. 

BMW wurde im Rahmen des Prozesses ausdrücklich darauf hingewiesen, die technischen Abläufe der Abgasrückführung so darzustellen, dass sie ggf. der Überprüfung durch einen Sachverständigen zugänglich sind und sich dazu zu äußern, ob und gegebenenfalls welches Temperaturfenster besteht bzw. inwiefern eine Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig sein könnte. BMW erklärte sich trotz des Hinweises aber nicht substantiiert, sodass der Sachvortrag als zugestanden gewertet wird. Für das erkennende Gericht war es zudem nicht relevant, dass bislang kein offizielles Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes vorliegt. Vielmehr seien die in Vielzahl erhobenen, im Prozess dargelegten Messwerte ausreichend, um u. a. die Grenzwertüberschreitung zu dokumentieren.

Das Urteil ist nicht nur für BMW-Fahrer von Bedeutung, sondern auch alle anderen, VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel u. a., die ebenfalls mithilfe „Thermofenstern“ manipuliert sind.


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