BodenWert Immobilien AG zahlt nicht (pünktlich) aus! 20.000 € aus IMMOBILIEN FESTZINS Anleihe Nr.37

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Die Mandanten der Kanzlei hatten 20.000 € in die Inhaberschuldverschreibung IMMOBILIEN FESTZINS Nr.37 von BodenWert Immobilien AG investiert und mussten erhebliche Schwierigkeiten bei der Auszahlung nach Fälligkeit am 31.12.2022 hinnehmen. Trotz anfänglicher Zusicherung von Herrn Michael K. von der BodenWert Immobilien AG, wurde eine Auszahlung erst nach Einschaltung anwaltlicher Hilfe realisiert. Die BodenWert Immobilien AG, deren Immobilienpartnerin KALO Holding GmbH (60% Aktionärin von BodenWert) wirtschaftliche Probleme hat und angekündigt hat, ausstehende Darlehen nicht zurückzahlen zu können, warnt nun ihre Anleger über mögliche Ausfälle. Diese Entwicklung könnte signifikante finanzielle Belastungen für BodenWert Immobilien AG mit sich bringen und potenziell deren Insolvenz auslösen. Darüber hinaus wurde BodenWert Immobilien AG durch das Landgericht München im Jahr 2020 wegen irreführender Werbung verurteilt, welche den Eindruck einer dinglichen Sicherheit für Anlagebeträge suggerierte, was nicht der Fall ist. Anleger, die auch von Zahlungsproblemen betroffen sind, werden aufgerufen, sich an die Kanzlei DR.STORCH & Kollegen zu wenden.

BodenWert Immobilien AG aus Ottobrunn

Unsere Mandanten hatten 20.000 € in den IMMOBILIEN FESTZINS Nr.37 der Bodenwert Immobilien AG mit Sitz in Ottobrunn investiert. Hierbei handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung mit qualifiziertem Nachrang. Die Anleihebedingungen sehen eine Mindestzeichnung von 2.000 € und eine Stückelung zu einem Nennwert von 1.000 € vor.

Keine Auszahlung trotz Fälligkeit 

Nachdem unsere Mandanten immer zufrieden waren mit Ihren Anlagen bei der BodenWert Immobilien AG, weil diese bislang immer ihren Verpflichtungen pünktlich nachgekommen war, verlangten unsere Mandanten erstmals die Auszahlung der mit Ablauf des 31.12.2022 fälligen Anlage. Nachdem der Leiter Administration und Investorenbetreuung, ein gewisser Herr Michael K., zunächst die Auszahlung bestätigt hatte und zeitlich auch die Neuanlage des Geldes in den IMMOBILIEN FESTZINS Nr.47 ("IFZ Nr.47" ) angeboten hatte, bestanden unsere Mandanten auf eine Auszahlung der 20.000 €.
Trotz Rückgabe der Urkunde und diverser Telefonate erfolgte zunächst keine Auszahlung. Unsere Mandanten mussten daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Erst danach konnten unsere Mandanten den Zahlungseingang bestätigen. 
Nachdem wir die BodenWert Immobilien AG daraufhin erneut angeschrieben hatten, hat diese auch die Kosten für unsere Tätigkeit erstattet. 

Massive Zahlungsprobleme bei KALO Holding GmbH

Mit Schreiben vom 30.06.2023 hat die BodenWert Immobilien AG nunmehr ihren Anlegern (IFZ 41 -50) mitteilen lassen, dass ihre Immobilienpartnerin, die KALO Holding GmbH - die zugleich 60% Aktionärin der Bodenwert Immobilien AG ist - massive wirtschaftliche Probleme hat:

"Am 13.06.2023 teilte die KALO Holding GmbH dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden der BodenWert Immobilien AG mit, dass die KALO Holding GmbH die von der BodenWert Immobilien AG gewährten Darlehen nicht, wie vereinbart, zum 30.06.2023 zurückführen kann

Gründe dafür sind:

a) ein stark verändertes Marktumfeld und die signifikant gestiegenen Zinsen sowie, dass

b) eine Darlehensrückzahlungsforderung der KALO Holding GmbH gegenüber einem Dritten völlig überraschend und kaufmännisch nicht vorhersehbar nun nicht an die KALO Holding GmbH zurückbezahlt wird,

c) die KALO GmbH auf absehbare Zeit keine Ausschüttungen aus Mietüberschüssen ihrer Tochtergesellschaften erzielen kann, und

d) auf absehbare Zeit Verkäufe von Immobilienobjekten nur mit größeren Abschlägen durchführbar sind, so dass auch hier angesichts bestehender Belastungen nicht mit Mittelzuflüssen zu rechnen ist".

Insolvenz der BodenWert Immobilien AG?

In dem zitierten Schreiben lässt die BodenWert Immobilien AG zudem mitteilen, dass ein (teilweiser) Ausfall der Forderungen gegen die KALO Holding GmbH die finanzielle Lage auch der BondenWert Immobilien AG erheblich belaste.
"Eine Insolvenz der KALO Holding GmbH würde umgehend auch zur Insolvenz der BodenWert Immobilien AG führen, da die KALO Holding GmbH nicht mehr für die laufenden Betriebskosten der BodenWert Immobilien AG aufkommen würde und somit die BodenWert Immobilien AG zeitnah wegen ihrer laufenden Verbindlichkeiten ihrerseits zahlungsunfähig würde".

Sofortiges Handeln der Anleger erforderlich!

Wenn auch Sie Probleme mit der fälligen Auszahlung des Anlagebetrages bei der BODENWERT IMMOBILIEN AG haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei DR.STORCH & Kollegen in Berlin. 

Urteil wegen irreführender Werbung

Das Landgericht München hatte die BODENWERT IMMOBILIEN AG bereits im Jahre 2020 wegen irreführender Werbung im Zusammenhang mit riskanten Kapitalanlagen in Immobilen verurteilt (3 HK O 18253/18). Die Werbung vermittele den Eindruck, Anleger würden eine dingliche Sicherheit für ihren Anlagebetrag erhalten und könnten im Insolvenzfall auf das Grundstück zugreifen. Da sei offensichtlich nicht der Fall, so das Gericht. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig, OLG München 29 U 2664/20.



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