Brauche ich ein Testament?

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Es kommt darauf an, wie die Juristen gerne sagen. Wenn Sie kein Testament errichten, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Und das führt oft zu ungewollten Ergebnissen. Dies betrifft gerade auch alleinstehende Menschen: Hier erben dann vielleicht Geschwister, zu denen seit Jahren kein Kontakt mehr besteht oder noch entferntere Verwandte. Auch wenn Sie verheiratet sind und keine Kinder haben, erben neben Ihrem Ehepartner Eltern, Geschwister oder Großeltern. Das ist den meisten nicht bewusst.    

Bei mehreren Erbberechtigten, z. B. Ehepartner und Kindern, führt die gesetzliche Erbfolge zu einer Erbengemeinschaft. Die Abstimmung innerhalb dieser Erbengemeinschaft und die Auflösung der Erbengemeinschaft führen oft zu großen Problemen. Aus diesem Grund errichten viele Eheleute das sogenannte „Berliner Testament“ in dem sich beide gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen.   

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Ehepartner, Kinder und ggf. Eltern einen Pflichtteilsanspruch haben, wenn sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Diesen Pflichtteil können die Kinder auch bei einem Berliner Testament geltend machen. Um dies zu vermeiden, ist es neben der Aufnahme einer Pflichtteilsstrafklausel sinnvoll zu Lebzeiten die testamentarische Gestaltung mit allen Beteiligten zu besprechen.

Außerdem bietet ein Testament noch viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel kann ich zugunsten weiterer Personen oder Organisationen Vermächtnisse aussetzen, eine Vor- und Nacherbfolge bestimmten oder Auflagen erteilen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten muss entschieden werden, ob nach dem Erstverstorbenen eine Änderungsmöglichkeit für den Längerlebenden bestehen soll. Gerade in Patchworkfamilien ist es erforderlich, jeden einzelnen Erbfall durchzuspielen und zu überlegen, welche Folgen gewünscht sind. 

Wenn Sie das Testament nicht notariell errichten lassen wollen, können Sie es handschriftlich verfassen. Da sowohl bei der Form als auch beim Inhalt viele Fehler passieren können, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.


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