Brosco Holding AG - Die Bafin warnt. Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Heute sehen wir uns die Angebote der Brosco Holding AG aus der Schweiz an.

Unter der Internetseite www.broscoag.ch bietet die Firma ein breites Sammelsurium von Finanz-Angeboten an - bzw. besser gesagt, sie hat es noch jüngst angeboten.

Allerdings ist die homepage heute schon abgeschaltet.

Was könnte der Grund sein?

Nun - jüngst am 11.04.24 hat die Finanzaufsicht BaFin vor Angeboten der Brosco Holding AG gewarnt. 

Denn nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. 

Zudem werden über die Website broscoag.ch ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. 

Eine Brosco Holding AG wird nämlich nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Und in diesem Zug fühlte sich dann die Brosco Holding AG ertappt und hat seine Website abgeschaltet.

Tja, leider findet sich hier ein Muster wieder, was regelmäßig auftaucht.

Unbeaufsichtigte Anbieter von bzw. Online-Plattformen für Finanzanlagen im weitesten Sinn wenden sich Anleger, die immer häufiger im Internet nach jeweils interessanten Kapitalanlagen Ausschau halten.

Mit in der Regel sehr schön aufgemachten Websites - inhaltsreich erklärt, überzeugenden Renditeversprechen und unterlegt mit beeindruckenden Fotos sowie angeblich großartiger Firmenhistorie - gewinnen solche Firmen das Erstinteresse des Anlagehungrigen.

Später überzeugen den noch Zweifelnden dann sehr gut geschulte Telefonverkäufer, die - mit allen Wassern gewaschen - immer wieder eventuelle vorhandene letzte Zweifel zerstreuen.

Ist der Köder einmal ausgelegt und hat der Anleger zugeschnappt, ist häufig schon viel verloren.

Und wenn der Anleger realisiert, dass er "reingelegt" worden ist, kommt als letzter Zug häufig die Arbeit der Anwälte, die dann versuchen, das angelegte Geld zurückzuholen.

Warum unser Warnhinweis?

Auch hier quasi in Endlosschleife unser Warnhinweis:

Bitte glauben Sie nicht den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter!

Wie schreibt die Bafin selbst in einem ihrer jüngeren Warnhinweise so treffend:

(Zitat)

"In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Geschäfte über Festgeldanlagen bei bekannten ausländischen Kreditinstituten angeboten werden. Zunächst sollen sie die zur Kontoeröffnung notwendigen Identifikationsunterlagen wie eine Kopie des Personalausweises an einen Vermittler senden. Bei der daraufhin übermittelten IBAN handelt es sich allerdings nicht um die IBAN des angeblich neuen Festgeldkontos, sondern um die Kontonummer des Betrügers. Es besteht bei dem Festgeldangebot keine Kooperation zwischen dem Vermittler und dem beworbenen Kreditinstitut. Das Geld der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dann verloren."

(Zitat Ende)

Anleger bei "Brosco Holding AG" sollten daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall müssten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, so wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17




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