Bundesrat spricht sich für mehr Videoüberwachung aus

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Die Pläne der Bundesregierung, den Einsatz von Videoüberwachung auszuweiten, stoßen beim Bundesrat grundsätzlich auf keine weitgehenden Einwände. Allerdings sprach sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 791/16 (B)) zu dem entsprechenden Gesetzesentwurf (BR-Drucksache 791/16) am 10.02.2017 dafür aus, zumindest zu prüfen, ob die geplante Ausweitung der Videoüberwachung durch Private mit verstärkter Überwachung durch die Aufsichtsbehörden einhergehen sollte.

Mehr Sicherheit durch Videoüberwachung

Hintergrund des geplanten Gesetzesentwurfs ist, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen, wie Sportplätzen und Einkaufszentren, sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs zu erleichtern, um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen. Hierbei soll den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder weiterhin eine Überprüfungsmöglichkeit des Einsatzes von Videoüberwachungstechniken gewährt werden. Allerdings beinhaltet der Gesetzesentwurf die Verpflichtung der Datenschutzbeauftragten, künftig bei ihrer Entscheidung für bzw. gegen die Videotechnik stärker Sicherheitsbelange zu berücksichtigen.

Kritik am Gesetzesentwurf

Die vorgenannte mögliche starke Ausweitung der Videoüberwachung ist bereits auf erhebliche und scharfe Kritik in Deutschland gestoßen. So hat sich bereits der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Ausgabe vom 11.02.2017) zu Wort gemeldet. Insofern sehe er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erheblich verletzt, der gesamte öffentliche Raum würde als gefährlich eingestuft werden, was möglicherweise zu einer Totalüberwachung des öffentlichen Raumes führen könnte.

Absolute Sicherheit gibt es nicht

Die Kritik des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist nicht von der Hand zu weisen. Insofern mag eine Videoüberwachung im wahrsten Sinne des Wortes auf den ersten Blick zwar scheinbar mehr Sicherheit verleihen. Bei genauer Betrachtung wird hierdurch allerdings nicht mehr Sicherheit geschaffen, da durch die Videoüberwachungen keine Terroranschläge verhindert werden können, sondern lediglich im Nachhinein die aufgezeichneten Bilder entsprechend ausgewertet werden können, um gegebenenfalls die Täter zu überführen. Insofern ist hierbei zu berücksichtigen, dass zwar sicherlich auch potentielle Täter durch die Videoüberwachung erfasst werden können, aber eben auch unbescholtene Bürger bei der Wahrnehmung ihrer alltäglichen Aufgaben.

Es ist also fraglich, ob diese stark ausgeweitete Videoüberwachung die hieraus folgenden Einschränkungen für die Freiheitsentfaltung eines jeden Bürgers rechtfertigen können. Diese Diskussion dürfte noch nicht abgeschlossen sein.

Marc E. Evers

Rechtsanwalt


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