Bundesweite Kinderpornografie-Razzia – Viele Durchsuchungen in Hannover und Niedersachsen

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Bei einer Razzia vom 15. bis 17. April in sechs Bundesländern wurden bei der Suche nach Kinderpornografie große Mengen an Daten sichergestellt. Wer von einer Durchsuchung betroffen ist, sollte schnell einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Strafverteidiger Daniel Brunkhorst aus Hannover, spezialisiert auf Sexualstrafrecht, kann bei der Verteidigung helfen und eventuelle Durchsuchungsfehler anfechten. Bei Verurteilung wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB) drohen Freiheitsstrafen von einem bis zehn Jahren, die Strafhöhe ist jedoch abhängig von verschiedenen Faktoren. Brunkhorst kann bei der Strafmilderung helfen und arbeitet für eine zügige Rückgabe konfiszierter Geräte. Wer betroffen ist, sollte schnellstmöglich Kontakt aufnehmen, um Unterstützung zu erhalten.

Was ist passiert?

Die Polizei hat bei vom 15. April bis 17. April eine Razzia in sechs Bundesländern durchgeführt. Alleine in Niedersachsen wurden 180 Objekte, davon viele in der Region Hannover durchsucht und dabei große Mengen an Daten mutmaßlicher Besitzer von Kinderpornografie sichergestellt, darunter mehrere Festplatten, aber auch Computer oder Handys. Derzeit werden die Daten, laut der Polizei Hannover, bereits ausgewertet, sodass es schon zu ersten Anklagen kommen kann.


Nach einer Wohnungsdurchsuchung – was sollte ich tun?

Sollten Sie eine Wohnungsdurchsuchung aufgrund des Verdachts der Kinderpornografie gemäß § 184b StGB erlebt haben, ist es ratsam, umgehend einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht zu konsultieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte optimal vertreten werden und eventuelle Durchsuchungsfehler frühzeitig beanstandet werden, um eine öffentliche Anklage zu vermeiden. Fachanwalt Daniel Brunkhorst aus Hannover ist ein erfahrener Strafverteidiger, der sich täglich mit Fällen von Kinderpornografie (§ 184b StGB) befasst und häufig mit entsprechenden Durchsuchungen konfrontiert wird.

Auch im Rahmen dieser Razzia vertritt Strafverteidiger Daniel Brunkhorst bereits die ersten Beschuldigten. Besonders wichtig ist es, schnell zu reagieren, weshalb Sie, sollten Sie von einem solchen Beschluss betroffen sein, uns schnellstmöglich kontaktieren sollten, um den Beschluss eventuell anzugreifen oder weitere Schritte einleiten zu können!


Welche Strafe ist beim Vorwurf der Kinderpornographie zu erwarten?

Gemäß § 184b StGB wird für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu maximal zehn Jahren vorgesehen. Die genaue Strafe variiert je nach verschiedenen Faktoren wie Vorstrafen, der Menge und der Art der gefundenen Materialien.

In der Regel wird bei dem Vorwurf des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie keine Untersuchungshaft verhängt. Nur bei dem Verdacht der Herstellung solcher Inhalte wird oft Untersuchungshaft angeordnet.


Wie können wir Ihnen helfen? Verurteilung, Bewährung, Freispruch?

Nach § 56 Abs. 2 StGB kann eine Freiheitsstrafe nur zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie nicht mehr als zwei Jahre beträgt.

Da die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt, kann eine Strafe leicht über zwei Jahre hinausgehen. Es ist jedoch auch möglich, eine Strafe von weniger als zwei Jahren zur Bewährung auszusetzen.

Fachanwalt Brunkhorst hat die notwendige Erfahrung und Fachkenntnis, um die Strafe zu senken, wenn kein Freispruch möglich erscheint und um Ihre Interessen immer bestmöglich gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht zu vertreten.


Kriege ich meine beschlagnahmten Geräte wieder?

Üblicherweise werden bei einer Durchsuchung elektronische Geräte wie Laptops, Festplatten und Handys konfisziert. Diese werden anschließend von spezialisierten Experten der Polizei untersucht, was einige Monate in Anspruch nehmen kann. Ein erfahrener Strafverteidiger wird sich bemühen, eine zügige Untersuchung und Rückgabe der Geräte zu erreichen, um die Unannehmlichkeiten für die Betroffenen zu minimieren.


Fazit

Falls Sie aufgrund des Vorwurfs der Kinderpornografie gemäß § 184b StGB von einer Durchsuchung betroffen sind, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger konsultieren.

 Der Spezialist für Strafrecht, Daniel Brunkhorst aus Hannover, versteht die Belastung, die solch eine Situation für den Betroffenen darstellt, und erachtet schnelles Handeln als notwendig, um effektiv gegen die Durchsuchung vorzugehen. Strafverteidiger Brunkhorst bietet ein kostenloses Erstberatungsgespräch an, in dem alle Ihre Fragen beantwortet werden können. Sie können einfach in der Kanzlei anrufen oder das Kontaktformular unten ausfüllen. Fachanwalt Brunkhorst garantiert einen Rückruf noch am selben Tag oder schnellstmöglich danach.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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