BWF-Stiftung: Weitere Erfolge der Anleger gegen Vermittler! Anleger erhalten Geld! Eile ist geboten!

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Die außergerichtliche und gerichtliche Erfolgswelle von Anlegern gegen die Vermittler der BWF-Stiftung setzt sich in bemerkenswerter Weise fort, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg mitteilt.

Viele Anleger haben hierbei bereits ihr eingesetztes Geld vollständig oder teilweise im Rahmen von Schadensersatzverfahren zurück erhalten, worauf Dr. Späth & Partner hinweisen.

So hatte das Landgericht Marburg, mit Urteil vom 13.02.2017, das von Dr. Späth & Partner erstritten wurde, eine Vermittlerin zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von ca. 37.500,- € an den dortigen Anleger verurteilt.

Die dortige Vermittlerin ist auch nicht in Berufung gegangen, weshalb das Urteil des LG Marburg inzwischen rechtskräftig ist, sondern hat inzwischen auch den vollen Schadensersatzbetrag an den dortigen Anleger ausbezahlt.

Damit sind bisher die zuständigen Vermittler in allen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geführten Prozessen, die bereits entschieden wurden, zum vollständigen Schadensersatz verurteilt worden oder haben in vielen Fällen gerichtlichen oder bereits außergerichtlichen Vergleichen zugestimmt.

So hatte z. B. vor kurzem das LG Frankenthal in einem von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil vom Dezember 2016 dieses den dortigen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der jeweiligen Beteiligung.

Weiter liegen – inzwischen rechtskräftige – Urteile der Amts-/Landgerichte Hof, Berlin, Bernau und Frankfurt/Oder vor, die von Dr. Späth & Partner erstritten wurden und in denen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt wurden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Diese exzellenten gerichtlichen Erfolge bestätigen, dass die Chancen gegen die beteiligten Vermittler in vielen Fällen ausgezeichnet sind, weil in vielen Fällen die Gerichte unsere Auffassung bereits geteilt haben, dass das Geschäftsmodell bei der BWF-Stiftung einfach nicht plausibel war, was einem Vermittler hätte auffallen müssen. Auch zeigt sich, dass in vielen Fällen die Vermittler noch genügend Geld haben, um eventuelle Schadensersatzansprüche zu bedienen.“

Aber es kommt noch besser: Auch bereits außergerichtlich, d. h., ohne Klageverfahren, konnten Dr. Späth & Partner bereits sehr gute Erfolge erzielen, so konnten z. B. in mehreren gerichtlichen Vergleichen und bereits mehreren außergerichtlichen Vergleichen Dr. Späth & Partner erreichen, dass Vermittler dazu bereit waren, den dortigen Anlegern Beträge jeweils über 50 % der Schadenssumme auszubezahlen, im Einzelfall Beträge zwischen ca. 5.750,- - 50.000,- €. In allen diesen Vergleichs-Fällen wurde den jeweiligen Anlegern auch bereits der Vergleichsbetrag vollständig ausbezahlt!

Es zeigt sich somit ganz klar, dass sich die Strategie von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung vorzugehen, in vielen Fällen als goldrichtig erwiesen hat, vor allem, weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass gegen andere Verantwortliche oftmals deutlich schwieriger Schadensersatz durchzusetzen ist.

Dies ist umso wichtiger, als nur geringe Aussichten auf Schadenskompensation im Insolvenzverfahren bestehen. Vor allem wem das „echte“ Gold (324 kg statt der behaupteten 3,88 Tonnen) gehört, ist vollkommen unklar. Den Anlegern, gehört das (Falsch-) Gold wahrscheinlich nicht, da kein einzelner Anleger das Eigentum an einem bestimmten Goldbarren mit einer bestimmten Seriennummer zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben hat. Die von der BWF-Stiftung ausgestellten Eigentumsurkunden sind nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind.

Dr. Späth & Partner werfen den Vermittlern dabei in vielen Fällen vor, die jeweiligen Anleger durch falsche oder lückenhafte Angaben zu einer Anlage in dem Anlagemodell „BWF-Gold“ bewegt zu haben. So z.B. die Anleger in vielen Fällen nicht über 

  • das Totalverlustrisiko, 
  • die Unplausibilität des Geschäftsmodells,
  • die rechtliche Unmöglichkeit des eigenen Erwerbs physischen Goldes und das
  • Betreiben verbotener Geschäfte 

informiert zu haben. 

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sollten Geschädigte nun keine wertvolle Zeit mehr verlieren, weil bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Betroffene Anleger der BWF-Stiftung können sich daher gerne und unverbindlich an Dr. Späth & Partner wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten unverbindlich überprüfen zu lassen.


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