BWF Stiftung: Weitere Insolvenzen im Umfeld der Stiftung

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Nachdem schon der Trägerverein der BWF-Stiftung, der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Insolvenz anmelden musste, folgten nun die Insolvenzanträge zweier weiterer Gesellschaften aus dem Umfeld der BWF-Stiftung. Betroffen sind die TMS Dienstleistungs GmbH (TMS) und die Vereinigung vereidigter Edelmetallhändler (EVVE).

Die TMS soll für den Ankauf, die Lagerung und Verwaltung des Goldes der BWF-Stiftung zuständig gewesen sein. Als es bei der BWF-Stiftung im Februar zu einer Razzia gekommen war, wurde auch das gelagerte Edelmetall beschlagnahmt. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei einem großen Teil um Falschgold handelt. Die EVVE vertrieb selbst zwischen 2009 und 2012 Edelmetallprodukte. Über beide Organisationen eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg im April die vorläufigen Insolvenzverfahren (Az.:36t IN 1891/15 bzw. Az.:36e IN 1889/15). Darüber hinaus teilte der Insolvenzverwalter mit, dass Anleger und anderen Gläubiger, Zahlungen im Rahmen von Anlage- oder Ratenkaufverträgen an diese Unternehmen prüfen und ggfs. umgehend einstellen sollten.

„Für die Anleger der BWF-Stiftung wird die Lage immer undurchsichtiger. Zunächst untersagte die BaFin das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft, dann der Verdacht, dass große Mengen des Goldes nicht echt sind, die Insolvenz des Trägervereins und nun weitere Insolvenzen im Umfeld der BWF-Stiftung. Angesichts dieser Ereignisse sollten die Anleger jetzt handeln“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn die Anleger müssten immer mehr damit rechnen, dass ihnen große finanzielle Verluste drohen. Sollte das Insolvenzverfahren über den Trägerverein der Stiftung eröffnet werden, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Ob aber ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um alle Forderungen zu bedienen, steht in den Sternen. Daher sollten auch Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden“, so Cäsar-Preller.

Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise gegen die Vermittler richten, wenn sie hätten wissen müssen, dass es sich um erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte handelte und die BWF Stiftung diese Erlaubnis nicht hatte. Ebenso kommen aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht, falls die Angaben in den Verkaufsprospekten unvollständig, fehlerhaft oder auch nur irreführend waren.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller 

 


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