Cannabis auf Rezept: Antrag abgelehnt?

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Seit dem März 2017 gibt es die Möglichkeit, Cannabis als Medikament zu erhalten. Gemäß § 31 Abs. 6 SGB 5 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis. Voraussetzung ist, dass eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder nicht zur Anwendung kommen kann.

Es muss ferner eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome bestehen.

Das Cannabis darf nicht „einfach so“ verschrieben werden, sondern es ist zuvor bei der ersten Verordnung durch den Arzt eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig.

Anträge auf Cannabis-Versorgung werden häufig abgelehnt

Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf die Versorgung mit Cannabis durch die Krankenkasse nur in begründeten Einzelfällen abgelehnt werden. Die Realität sieht anders aus. Die Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung meldete am 10. Januar 2018, dass im Durchschnitt etwa 37 Prozent der entsprechenden Anträge abgelehnt werden. Diese hohe Ablehnungsrate von mehr als einem Drittel entspricht auch der Wahrnehmung aus meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Die Strategien der Krankenkassen bei der Antragsbearbeitung bzw. Ablehnung derartiger Anträge sind sehr unterschiedlich.

Gelegentlich werden umfangreiche Anträge auf bestimmten Formularen verlangt. Dabei wird auch dazu aufgefordert, medizinische Fachliteratur beizulegen, um den Antrag bzw. die Erfolgsaussichten der Behandlung prüfen zu können. Zu einem solchen Vorgehen ist der Patient nicht verpflichtet. Der Antrag ist grundsätzlich formlos möglich. Erst recht ist der Patient oder sein Arzt nicht verpflichtet, Auszüge aus Fachbüchern oder medizinischen Zeitschriften beizufügen.

Häufig wird nach Eingang des Antrags bei der Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt. Diese Gutachten variieren in ihrer Qualität sehr stark. Gelegentlich finden sich MDK-Stellungnahmen, die sich mit der Situation des Patienten sehr ausführlich auseinandersetzen und nachvollziehbar zu einer Entscheidung pro oder contra Cannabis-Therapie gelangen. In vielen Fällen wird aber auch lediglich die Krankengeschichte wiedergegeben und mit kaum vorhandener Begründung dann eine Cannabis-Therapie abgelehnt. So kann pauschal angeführt werden, es existierten andere Therapien, ohne dass diese konkret benannt werden. Mehrfach untergekommen ist mir auch die Begründung, es läge gar keine schwerwiegende Erkrankung vor bzw. es könne nicht beurteilt werden, ob eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt.

In einer Vielzahl von Fällen entsteht so der Eindruck, die MDK-Stellungnahmen dienen vorrangig dazu, eine Ablehnung der Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse zu begründen.

Was sollten Betroffene tun?

Gegen die Ablehnung des Antrags sollte auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden. Dies ist innerhalb eines Monats, nachdem der ablehnende Bescheid eingegangen ist, möglich. Nach dem Widerspruch holt die Krankenkasse in der Regel eine weitere Stellungnahme des MDK ein. Häufig ist diese auch negativ. Die Krankenkasse empfiehlt dann, den Widerspruch zurückzunehmen. Ich rate in solchen Fällen stets dazu, den Widerspruch aufrechtzuerhalten und gegen einen negativen Widerspruchsbescheid Klage einzureichen. Zwischenzeitlich sind diverse positive Gerichtsentscheidungen ergangen.

Der Ansatz, keinen Widerspruch einzulegen oder den Widerspruch zurückzunehmen, ist weniger sinnvoll. Die Hoffnung dabei ist häufig, dass ein erneuter Antrag von der Krankenkasse bewilligt wird. Diese Situation trifft aber selten ein. Im Gegenteil wirkt sich die erste Ablehnung häufig auch auf spätere Anträge negativ aus.

Haben Sie Fragen zum Thema „Cannabis auf Rezept“ oder dem Gesundheitsrecht allgemein? Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Rechtsanwalt Guido C. Bischof

Fachanwalt für Medizinrecht


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