Anzeige wegen Einfuhr von Cannabis aus den Niederlanden ? - Es drohen harte Strafen!

  • 5 Minuten Lesezeit

Cannabis ist in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz gelistet. Das Einführen von Betäubungsmitteln in die Bundesrepublik ist strafbar! Für viele junge Menschen sind Ausflüge in die benachbarten Niederlande angesichts der kurzen Strecke und den überschaubaren Kosten sehr attraktiv. Gerade die dortigen freigebigen Gesetze im Bezug auf weiche Drogen machen einige Jugendliche dabei sehr experimentierfreudig. Schnell kommt da jemand in die Verlegenheit, ein wenig von den dort legalen Drogen mit nach Deutschland zu nehmen. Über die vollen strafrechtlichen Konsequenzen macht sich dabei allerdings kaum jemand Gedanken.

Mehr zum Thema erfahren Sie auch in unserem Rechtsblog: BtMG-Verstoß wegen Cannabis.

Das werden Sie über die Einfuhr von Cannabis erfahren:

  • Ob der Konsum vom Cannabis erlaubt ist
  • Unter welchen Voraussetzungen Cannabisprodukte erlaubt sind
  • Was "geringe" und "nicht-geringe Menge" bedeutet
  • Was bei Verdacht auf Einfuhr von Cannabis passieren kann
  • Welchge Strafe bei unerlaubter Einfuhr von Cannabis droht
  • Wann eine Verurteilung nach §30a erfolgt
  • Wann es sich um eine Betäubungsmitteldurchfuhr handelt
  • Wie Sie sich im Verdachtsfall verhalten sollten
  • Wer Ihnen helfen kann

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Ist der Konsum von Cannabis erlaubt?

In den Niederlanden ist der diskrete Konsum in Coffeeshops oder im Privaten erlaubt. Darüber hinaus kann Gras legal in lizensierten Geschäften erworben und in geringen Mengen besessen und mit sich geführt werden. In der Bundesrepublik ist die Gesetzeslage anders: Grundsätzlich ist der reine Konsum von Gras zwar auch hier erlaubt, jedoch sind der Anbau und Besitz, sowie der Erwerb und die Einfuhr - also alle Voraussetzungen für einen Konsum - streng verboten. Es wird dementsprechend nicht selten bei einem festgestellten Konsum der Verdacht auf Besitz oder Handel erhoben. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle von Cannabisprodukten, die legal erworben und besessen werden können.


Unter welchen Voraussetzungen sind Produkte mit Cannabis, Hanf, etc. erlaubt?

Den deutschen Behörden geht es bei den Einfuhrverboten um die Wirkstoffe der Drogen, also in diesem Falle um das im Cannabis enthaltene THC. Es gibt jedoch auch Produkte, die mit Hanf oder Marihuana als Zutaten beworben werden, aber kein THC beinhalten, z.B. Lollys oder Kekse. Produkte mit THC sind in Deutschland nur illegal zu bekommen, und werden in den Niederlanden in Coffeeshops angeboten. Bei Angeboten außerhalb dieser Läden, also z.B. im Supermarkt, kann man davon ausgehen, dass kein THC in solchen Produkten vorkommt und somit deren Einfuhr legal ist. Im Zweifel hilft das Nachfragen vor Ort. Ein weiterer Grund, Cannabisprodukte legal zu bekommen, kann darin liegen, dass man sie aus medizinischen Gründen verschrieben bekommt. Diese erhält man dann in der Apotheke, und muss sie nicht selbst über die Grenze einführen.


Was sind "geringe Mengen" und was "nicht-geringe Mengen" bei Cannabis?

Die Menge des Cannabis an sich ist erst einmal unerheblich, da die reine Wirkstoffmenge, also die Menge des im vorliegenden Cannabis vorhandenen THC, entscheidend ist. Somit kann je nach Sorte bzw. Qualität eine kleine Menge Gras eine "nicht geringe Menge" sein, und ein anderes Mal eine größere Menge immernoch als "geringe Menge" durchgehen. Von einer "nicht-geringen Menge" wird ab 7,5 g THC gesprochen. Das können je nach THC-Gehalt 37,5 g (20 %) bis 500 g (1,5 %) Marihuana sein. Die Feststellung der THC-Menge erfolgt über ein Wirkstoffgutachten und ist maßgeblich für den Ausgang des Verfahrens. "Geringe" THC-Mengen werden nachsichtiger geahndet. Dass eine "geringe Menge zum Eigenkonsum" automatisch legal ist, stimmt jedoch nicht!


Was kann bei dem Verdacht auf die Einfuhr von Cannabis folgen?

Im besten Falle kommt es zu einer Vorladung im Zuge einer Überführung. Die Behörden sind jedoch schnell dabei, auch Hausdurchsuchungen durchzuführen, um einen möglichen Besitz weiterer Mengen festzustellen. Mehr zum Thema Hausdurchsuchung wegen BtMG erfahren Sie hier. Es könnte auch, je nach Schwere oder Hintergrund der Tat, zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommen, da eventuell eine Fluchtgefahr vermutet wird.


Welche Strafe droht bei unerlaubter Cannabiseinfuhr?

Bei Einfuhr von geringen Mengen werden nach § 29 BtMG bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt. Handelt es sich um eine nicht-geringe Menge (über 7,5 g THC), so können nicht weniger als 2 Jahre und bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Leitet jemand über 21 Jahren eine minderjährige Person zur Einfuhr an oder betreibt bandenmäßige Einfuhr (§ 30a BtMG), so drohen zwischen 5 und 15 Jahren Haft.


Wann kommt es zu einer Verurteilung nach §30a BtMG?

In diesem Falle gesellen sich mehrere Merkmale zu der zentralen Tat des Einschmuggelns von Betäubungsmitteln. So liegt eine Mitgliedschaft in einer kriminellen Bande vor (bei einer Gruppe ab 3 Personen spricht man von einer Bande) oder es wurden gefährliche Gegenstände bei der Einfuhr mit sich geführt. Anhand dieser Merkmale wird dem Beschuldigten eine hohe kriminelle Energie und ein ausgeprägtes Bewusstsein für das kriminelle Handeln attestiert. Aus diesen Gründen wird ein hohes Strafmaß von mehr als 5 Jahren Haft angesetzt. Gerade das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wird schnell erfüllt, beispielsweise schon durch ein einfaches Springmesser.

Was ist der Sonderfall der Cannabisdurchfuhr?

Will man das Gras nicht nach Deutschland bringen, sondern durch Deutschland hindurch in ein Drittland transportieren, ist die Unterscheidung zwischen geringer und nicht-geringer Menge hinfällig. Es wird stattdessen nach §29 BtMG eine Verurteilung vollzogen, deren Strafmaß im Rahmen einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren liegt. Wichtig ist, dass tatsächlich bewiesen werden kann, dass zu keinem Zeitpunkt ein Vertrieb in Deutschland möglich war bzw. angestrebt wurde.


Wie verhalte ich mich bei einem Ermittlungsverfahren?

In jedem Falle sollte vom Schweigerecht Gebrauch gemacht und ein Anwalt eingeschaltet werden, um die Möglichkeiten der Verteidigung so groß wie möglich zu halten. Verweigern Sie die Herausgabe von Zugangsdaten und geben Sie keine Unterschriften ab. Gerade bei einer Hausdurchsuchung, von der Sie im Vorfeld nicht erfahren, sollten Sie sich zwar kooperativ zeigen, aber die Aussage verweigern. Außerdem denken Sie daran, sich den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen, Kopien der beschlagnahmten Dokumente erstellen und die Versiegelung der Gegenstände durchführen zu lassen.


Wer kann Ihnen helfen?

Bei einem Ermittlungs- oder Strafverfahren mit dem Vorwurf der Betäubungsmitteleinfuhr, sollte so schnell wie möglich ein Anwalt eingeschaltet werden. Es zeigte sich in den vergangenen Jahren, dass es eine Tendenz zum härteren Durchgreifen der Behörden gibt. Man sollte also auf einen fähigen Rechtsbeistand vertrauen, der einen durch das Verfahren begleitet und das Beste für einen herausholt. Ihnen stehen die Anwälte von Dr. Brauer Rechtsanwälte bundesweit zur Seite. Melden Sie sich einfach über das unten stehende Formular oder über die angegeben Telefonnummer, auch über Wha


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