Captura GmbH: Klage gegen Geschäftsführer und Treuhänder eingereicht

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Die Kanzlei AdvoAdvice hat für einen Anleger aus Süddeutschland, der 10.000 Euro bei der Captura GmbH angelegt hatte, Klage gegen die ehemaligen Geschäftsführer, die Brüder Marcus und Christoph Sch., sowie gegen eine als Treuhänderin handelnde Münchener Rechtsanwaltkanzlei auf Zahlung von Schadensersatz eingereicht.

Zum Hintergrund der Klage

Der Kläger aus Aichach hatte sich auf Empfehlung einer Vermittlungsfirma entschlossen, Gelder aus einer Erbschaft bei der Captura GmbH aus Grasbrunn zu investieren. Hierzu wurde ein Nachrangdarlehensvertrag abgeschlossen. Über die Risiken der Anlage und was es mit einem Nachrangdarlehen auf sich habe, wurde der durch AdvoAdvice vertretene Kläger nach eigenen Angaben nicht aufgeklärt.

Klage auf Schadensersatz vor dem Landgericht Augsburg

Der Kläger macht nun im Rahmen seiner Klage geltend, dass die seinerzeit tätigen Geschäftsführer ein Einlagengeschäft ohne Erlaubnis der BaFin betrieben hätten. Zudem wurde ein Rechtsanwalt aus München auf Schadensersatz aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag in Anspruch genommen.

„Wir gehen davon aus, dass die Nachrangklausel in dem Darlehensvertrag unwirksam ist, weil sie den Anleger unverhältnismäßig benachteiligt. Daher liegt auch, sollten wir mit unserer Rechtsauffassung richtig liegen, ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft vor, welches ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieben wurde”, so Dr. Sven Tintemann, der die Klage für den hier klagenden Anleger vorbereitet und eingereicht hat.

Das LG Augsburg wird die Klage nun zustellen und wahrscheinlich nach einer mündlichen Hauptverhandlung über die geltend gemachten Ansprüche entscheiden.



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