CBH Rechtsanwälte: Abmahnung für Fast Fashion Brands GmbH – Marke „Mo“

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Wir verteidigen in unserer Fachanwaltskanzlei erneut gegen eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte, welche im Namen der Fast Fashion Brands GmbH ausgesprochen worden ist. In dem Abmahnschreiben geht es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der Marke „Mo“.

Beim Anbieten von Taschen durch unsere Mandantschaft auf der Onlineplattform eBay habe unsere Mandantschaft diese mit der Bezeichnung „Mo“ beworben, obwohl es sich bei der Bezeichnung „Mo“ um eine eingetragene geschützte Marke der Fast Fashion Brands GmbH handelt. Da ein Lizenzvertrag oder eine Erlaubnis zur Verwendung der Bezeichnung „Mo“ nicht vorliege, stelle die Nutzung eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV dar.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Muster ist beigefügt
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 10.000,00 €
  • Auskunft, unter anderem betreffend der Herkunft der angebotenen Produkte

Es ist so, dass jede markenrechtliche Abmahnung (und natürlich auch Abmahnungen in anderen Rechtsgebieten) immer einen Einzelfall darstellen. Daher ist die Erörterung mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erforderlich. Insbesondere von hoher Wichtigkeit ist die Reichweite der Unterlassungserklärung. Diese hat grundsätzlich eine lebenslange Geltungsdauer. Daher sollte sie keinesfalls zu weitreichend formuliert sein, um Sie nicht unangemessen zu benachteiligen.

Wie bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden sollte:

Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und bewahren Sie Ruhe. Spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und können die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beilegen.

Abmahnung erhalten?

Senden Sie uns Ihre Abmahnung unverbindlich per E-Mail zu – wir geben Ihnen gerne eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir für Sie gerne tätig werden.

Rufen Sie uns daher an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite. Lassen Sie sich nicht auf Experimente ein! Beauftragen Sie auf jeden Fall auch nur dann einen Rechtsanwalt, wenn Sie bei diesem das Gefühl haben, dass er sich in diesem Rechtsgebiet auskennt!

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unterwww.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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