CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen Tüchern und Brillen

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Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der Burberry Ltd., UK wegen der Verletzung von Rechten an geschützten Marken in Form von Tüchern und Brillen.

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Burberry Ltd. aus Großbritannien durchgesetzt werden sollte. Diese ist Inhaberin der Rechte an den umfangreich geschützten Burberry-Marken. Die CBH Rechtsanwälte sehen eine Markenrechtsverletzung darin, dass der Betroffene Tücher und Brillen der Marke vertrieben habe.

Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Eine weitere Abmahnung der Burberry Ltd. finden Sie hier: https://www.ra-herrle.de/cbh-burberry/.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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