Checkliste für Arbeitnehmende bei einer Kündigung

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Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist zunächst ein schwerer Schlag. In der Regel verbringen wir mehr Zeit am Arbeitsplatz als zu Hause, sodass eine Kündigung niemals einfach ist. Von Kündigungen sind in der heutigen Zeit immer mehr Arbeitnehmende betroffen, doch viele wissen nicht welche Rechte ihnen nach einer Kündigung zustehen.

Lassen Sie sich gerade jetzt nicht entmutigen!  Für viele gekündigte Arbeitsnehmende besteht ein allgemeiner gesetzlicher Kündigungsschutz. Dieser wird im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und erstreckt sich auf Arbeitnehmende, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und die nicht in Kleinbetrieben beschäftigt sind. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist immer nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wurden diese nicht eingehalten, ist die Kündigung wohlmöglich unwirksam. Gesetze sind komplex und nicht für jeden sofort verständlich, Sie sollten Ihre Kündigung daher in jedem Fall prüfen lassen!

Worum Sie sich nach Ihrer Kündigung kümmern müssen

  1. Ruhe bewahren! Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt für unüberlegtes Handeln. 
  2. Sie sollten sich innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitsamt als arbeitslos melden. Anderenfalls droht ihnen eine Sperrzeit.
  3. Holen Sie sich professionelle Unterstützung und lassen Sie sich von Rogert & Ulbrich beraten! Die Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos. Rogert & Ulbrich prüft Ihre Kündigung auf Wirksamkeit. 
  4. Sie sollten keinen Aufhebungsvertrag ohne professionelle Beratung unterzeichnen. Dieser würde eine Sperrzeit beim Arbeitsamt zur Folge haben. 
  5. Zudem gilt zu beachten, dass die Frist für eine Kündigungsschutzklage 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. Sie sollten sich daher umgehend nach der Ihnen zugegangenen Kündigung an die Kanzlei Rogert & Ulbrich wenden, damit alle Details mit Ihnen besprochen werden können und fristgerecht Kündigungsschutzklage für Sie erhoben werden kann. 
  6. Schreiben Sie am besten bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist Bewerbungen. Der Arbeitgeber muss den gekündigten Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freistellen.

Über Rogert & Ulbrich  

Die seit 15 Jahren bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundesweit auf Seiten geschädigter Verbraucher und Arbeitnehmer zu kämpfen. Die Motivation: Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Rechte durchzusetzen!    

Das breit aufgestellte Team von Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen verhalf nicht nur im Rahmen des Abgasskandals bereits tausenden betrogenen Kunden zu Schadensersatz und leistete somit einen wertvollen Beitrag zur Herstellung von Gerechtigkeit. Auch in Angelegenheiten, die das Arbeitsrecht sowie das Banken- und Versicherungsrecht betreffen, stehen die Experten gekündigten Arbeitnehmern und zu Unrecht benachteiligten Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite. Die telefonische Erstberatung ist dabei grundsätzlich kostenlos und bietet eine professionelle Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Beauftragen können Sie die Kanzlei anschließend ganz bequem und online von zu Hause aus.   

Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Anwaltskanzlei für erstklassige Beratung und Betreuung während des gesamten Verfahrens. Die Einrichtung Ihrer persönlichen Online-Akte sorgt darüber hinaus für volle Transparenz, sodass Sie zu jeder Zeit auf dem aktuellen Stand Ihres Verfahrens sind.   

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.   


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