Checkliste Gebrauchtwagenkauf

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Der Gebrauchtwagenkauf ist ein Klassiker, wenn es um rechtliche Auseinandersetzungen geht. In aller Regel geht ein Gebrauchtwagenkauf auch problemlos über die Bühne. Angesichts eines Volumens von mehr als 6,7 Millionen Verkäufen im Jahr 2018 lässt sich von einem Massenphänomen sprechen, vor dem man keine Angst haben braucht. Aber im Fall der Fälle leistet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht gute Dienste, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Ihr Recht bekommen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, ein paar Tipps.

1. Gebrauchtwagen von Privat

Bei einem Kauf „von Privat“ wird oft „gekauft wie gesehen“ vereinbart, was einen kompletten Ausschluss der Sachmängelhaftung zur Folge haben kann. Versteckte Mängel lassen sich dann noch geltend machen, wenn arglistig getäuscht wurde oder Angaben ins Blaue hinein erfolgt sind. Das Verkaufsgespräch und die vereinbarten Inhalte sind daher bedeutsam. Bei Fragen, wie „Welches Auto interessiert Sie?“ oder das schnelle Bereitstellen roter Nummernschilder sollten Sie aufmerksam sein. Vorsicht ist geboten, wenn jemand, der privat verkaufen will, nicht in den Fahrzeugpapieren genannt ist. Eine Masche kann auch das Ablenken im Verkaufsgespräch, dem Abspeisen mit Floskeln oder dem Drängen auf eine schnelle Entscheidung sein. Dann könnte es sein, dass ein Händler sich als Privatperson ausgibt, um Ihre Gewährleistungsrechte zu umgehen.

2. Gebrauchtwagen vom Händler

Wer einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kauft, muss in aller Regel ein klein wenig tiefer in die Tasche greifen. Dafür hat man aber auch die Gewährleistung, die nur bei ausdrücklicher Vereinbarung auf ein Jahr reduziert werden kann. Wichtig ist auch, dass bei Auftreten eines Mangels während der ersten sechs Monate der Händler nachweisen muss, dass das von ihm verkaufte Fahrzeug bei Übergabe in Ordnung war.

3. Je genauer, desto besser

Der Zustand des Fahrzeugs sollte im Kaufvertrag dokumentiert werden. Selbiges gilt natürlich für Unfallfreiheit, Kilometerstand sowie die Ausstattung, Extras etc. Halten Sie bspw. auch fest, ob und wann Verschleißteile erneuert wurden. Gerade, wenn etwas „selbstverständlich“ ist oder man „sich schon einig wird“, kann man es doch direkt in den Vertrag hineinschreiben.

4. Probefahrt und Gebrauchtwagencheck vor Unterschrift

Unternehmen Sie in jedem Fall eine Probefahrt. Wichtig ist dabei, dass der Motor beim Start kalt ist, weil manche Fahrzeuge vor allem in der kalten Jahreszeit Probleme bereiten können. Der Zustand eines Fahrzeugs lässt sich auch vor Abschluss des Vertrags mit einem Gebrauchtwagencheck bspw. bei TÜV, DEKRA oder ADAC überprüfen. Fragen Sie den Verkäufer, ob er damit einverstanden ist – wenn nicht, fragen Sie nach dem Grund. Ein solcher Check gibt Ihnen weiteren Aufschluss darüber, ob sich der Kauf lohnt oder nicht.

5. Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

Richten Sie immer auch ein Augenmerk auf die Papiere. Sind die Vorbesitzer nur für einen kurzen Zeitraum eingetragen, so waren diese möglicherweise mit dem Fahrzeug unzufrieden. Auch die Spaltmaße und das Reifenprofil verdienen Aufmerksamkeit. Des Weiteren gibt ein vorhandenes „Serviceheft“ mit regelmäßiger Dokumentation der Inspektionen Aufschluss darüber, ob die Intervalle für Ölwechsel etc. beachtet wurden. Ist der angegebene Kilometerstand plausibel? Das gilt auch für einen Blick in den Fahrzeuginnenraum oder in den Motorraum – vor allem Feuchtigkeit und Modergeruch sollten ausgeschlossen werden können und am Motor sollten keine Flüssigkeiten austreten. Schauen Sie auch mal unter das Auto.

7. Verlassen Sie sich auf Ihr Bauchgefühl

Bei allen Tipps die es gibt, gilt, dass Sie niemals zu 100 Prozent sichergehen können. Meist merkt man anhand der Situation oder auch anhand sichtbarer Mängel, wann man die Finger von einem Fahrzeug lassen sollte und wann eine weitergehende Prüfung Sinn macht.

Setzen Sie auf professionelle Hilfe – wir setzen Ihr Recht durch.


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