ChomCapitals – Achtung gemäß BaFin

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Erneut ist eine Internethandelsplattform im Visier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Das Angebot von chomcapitals.com geht über Anlagen in Differenzkontrakten (Contract for Difference – CFD´s) auf verschiedene Basiswerte und Forex-Geschäfte.

Auf der Webseite wird dargestellt, dass ChomCapitals ein internationales Online-Broker-Unternehmen sei, das Privatanlegern und institutionellen Anlegern Zugang zu mehr als 130 Handelsinstrumenten in 6 Anlageklassen bietet.

Außerdem wird darauf verwiesen, dass man bei ChomCapitals mühsam daran arbeitet, das Handelserlebnis von einem zu verbessern und als globaler 5-Sterne-Broker die Zufriedenheit der Kunden in dem Fadenkreuz liegen würde.

Warnhinweis der BaFin 

Allerdings warnt die BaFin vor Anlagen bei ChomCapitals. Die Gesellschaft würde auf der Homepage sowie telefonisch und bei Mail eine Eröffnung von Handelskonten anbieten und fremde Gelder annehmen. Dafür würde keine Erlaubnis der BaFin bestehen.

Auch würde suggeriert, dass es sich um das von der BaFin regulierten Unternehmen „CHOM CAPITAL GmbH“ handelt. Dies sei falsch und es würde sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.

Außerdem würde auch fälschlicherweise von ChomCapitals auf eine Genehmigung der BaFin und der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Financial Conduct Authority – FCA, verwiesen.

Indizien für Betrug

Die Betreiber von ChomCapitals benötigen für das Angebot von Differenzkontrakten und Forex-Geschäften in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin, über die sie nicht verfügen.

Die weiteren Aspekte, dass sich hinsichtlich der „CHOM CAPITAL GmbH“ um einen Identitätsmissbrauch handelt und auch dass dargestellt wird, dass ChomCapitals eine Erlaubnis der BaFin und der FCA habe, sind Anzeichen dafür, dass Anleger über einen Betrug geschädigt werden.

Auch gibt es auf der Homepage kein Impressum, aus dem sich ergeben würde, wer die Betreibergesellschaft und deren verantwortliche Personen sind. Genannt wird nur eine ChomCapitals.

Möglichkeiten für Anleger von ChomCapitals 

Bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen in Deutschland, z. B. als Eigenhandel im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), kann für Anleger ein Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG entstehen.

Soweit Anleger über bestimmte Umstände, wie etwa hinsichtlich der „CHOM CAPITAL GmbH“ als angebliche Betreibergesellschaft oder eine Erlaubnis der BaFin und der FCA getäuscht werden, können sich auch für Anleger Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung darstellen lassen.

Wenn Sie Anlagen bei ChomCapitals getätigt und Probleme haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Anleger berät und unterstützt.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 28.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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