Tokyo-Metal – Die FCA warnt

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Die Onlinehandelsplattform tokyo-metal.cc lockt Anleger mit verlockenden Angeboten in Anlagen in Differenzkontrakten auf verschiedene Basiswerte, wie zum Beispiel Indizes, Forex-Geschäften und einem Handel in Kryptowährungen.

Auf der Homepage stellt sich Tokyo-Metal als globaler Anbieter von Dienstleistungen für Finanzprodukte dar, der sich der Bereitstellung umfassender Finanzhandelsprodukte für private und institutionelle Kunden verschrieben habe.

Im Gegensatz zu den meisten Unternehmen, die nur Handelsprodukte für einzelne Märkte anbieten würden, würde Tokyo Metal die wichtigsten internationalen Handelsprodukte für Devisen, Edelmetalle, Energie und die wichtigsten globalen Indizes anbieten.

Aber Vorsicht wegen Warnung der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FCA)

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat aber eine Warnung veröffentlicht, dass Tokyo Metal über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Auch keine Genehmigung der BaFin

Wer Differenzkontrakte in Deutschland anbietet, betreibt damit einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Für derartige Wertpapierdienstleistungen benötigt man aber eine Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde, der BaFin. Eine solche Genehmigung hat Tokyo Metal nach unseren Recherchen nicht.

Weitere Anzeichen zur Achtsamkeit

Auf der Website wird nicht die genaue Betreibergesellschaft angegeben. Genannt wird nur eine Tokyo Metal.

CFDs und Forex-Geschäfte sind auch mit hohen Risiken, vor allem wegen einer Hebelwirkung, bei der mit geringen Einsätzen hohe Volumina gehandelt werden. Seien Sie also auch vorsichtig, wenn Ihnen hohe Gewinne ohne Information über Risiken versprochen werden.

Möglichkeiten für Anleger von Tokyo Metal

Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen in der BRD ohne Genehmigung der BaFin kann für einen Anleger einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 15 WpIG auslösen.

Sollte ein Anleger über Risiken in die Irre geführt werden oder ausgewiesene Guthaben nicht ausbezahlt werden, sind auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung in Betracht zu ziehen.

Wenn Sie Einzahlungen für Anlagen bei Tokyo-Metal geleistet haben und sich Schwierigkeiten ergeben, berät Sie die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gerne zu Ihren Fragen und rechtlichen Optionen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 27.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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