CIS, GarantieHebelPlan ’08: Gründungsgesellschafter wegen Prospektfehler zum Schadenersatz verurteilt

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GarantieHebelPlan’08 – Prospektfehler: LG Frankfurt am Main verurteilt Gründungsgesellschafter zum Schadensersatz

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilt die FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH (vormals Grützmacher Gravert) mit Urteil vom 09.03.2015 (noch nicht rechtskräftig) zum vollen Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG (GHP ’08). Die FH Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH muss der Klägerin die geleisteten Einlagen zzgl. Zinsen erstatten.

Zudem wird die von der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertretene Klägerin auch von einer Zahlungspflicht gegenüber der Beteiligungsgesellschaft GHP ’08 freigestellt. Zuvor wurde bereits die CIS Deutschland AG durch Versäumnisurteil zur Rückzahlung verurteilt.

Das Landgericht Frankfurt am Main traf folgende Feststellungen:

Die Klägerin beteiligte sich nach Beratungen durch Mitarbeiter der Carpediem Vertriebsgesellschaft mbH, welche später als Carpediem Vertriebs KG firmierte, am GHP ’08. Die Carpediem Vertriebsgesellschaft mbH war als Strukturvertrieb mit dem Alleinvertrieb der Beteiligungen am GHP ’08 beauftragt und ist durch fragwürdige Beratungsmethoden immer wieder ins Licht der Kritik geraten. Im Fall der Klägerin wurden zum Zwecke der Beratung neben dem Verkaufsprospekt auch verschiedene sog. Aufklärungsfilme eingesetzt.

Die Klägerin beteiligte sich als Treugeberin an dem GHP ’08. Die CIS Deutschland AG und FH Treuhand-Revisionsgesellschaft mbH sind Gründungsgesellschafter des GHP ’08. Die CIS Deutschland AG ist zugleich Herausgeber des Verkaufsprospekts.

GHP ’08: Wesentliche Mängel im Verkaufsprospekt

Das Landgericht Frankfurt am Main stellte zu Gunsten der Klägerin fest, dass der verwendete Verkaufsprospekt an einen Mangel zu dem wesentlichen Umstand der personellen Verflechtung leidet. Der Mangel besteht darin, dass als Alleinaktionärin der CIS Deutschland AG eine Gesellschaft mit Sitz in Hamburg angegeben ist. Tatsächlich ist es aber die Person Daniel Shahin Alleinaktionär gewesen. Damit leidet der Prospekt nach der zutreffenden Feststellung des Gerichts an einem Mangel, der für die Anlageentscheidung der Klägerin auch kausal war. Denn die Beteiligung am GHP ’08 wurde im Fall der Klägerin mit sog. Aufklärungsfilmen beworben, in denen Herr Daniel Shahin als unabhängiger Dritter auftritt und Vorschläge zu Kapitalanlagen abgibt. Für die von einer solchen Beratungssituation betroffenen Anleger ist nicht erkennbar, dass der als unabhängiger Dritter dargestellte Herr Daniel Shahin von der Anlageentscheidung profitiert oder anders als angegeben involviert ist.

Hervorzuheben ist auch, dass der Klägerin selbst mit Blick auf die von ihr unterschriebenen Risikohinweise kein Mitverschulden zur Last gelegt wird. Das Landgericht Frankfurt am Main berücksichtigt zutreffend, dass die Risikohinweise gegenüber der Klägerin als reine Formalität abgetan wurden. Für die von JUSTUS Rechtsanwälte vertretene Klägerin ist mit dem Urteil des Landgerichts ein Erfolg auf ganzer Linie gegeben. 

Rechtsprechung des Landgerichts und Oberlandesgerichts Frankfurt

Mit dem Urteil vom 09.03.2015 setzt das Landgericht Frankfurt am Main seine Rechtsprechung zum beschriebenen Prospektfehler aus dem Urteil vom 15.10.2013 fort. Die Rechtsprechung findet zudem ihre Bestätigung im Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11.06.2014, welches ebenfalls den Prospektfehler für einen wesentlichen Mangel erachtet.

Justus rät:

Anleger des GarantieHebelplan ’08 sollten Ihre Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafterin und CIS Deutschland geltend machen, solange diese noch nicht verjährt sind. Hierzu sollte ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragt werden.  

Lesen Sie mehr zum GHP ’08 und Möglichkeiten zum Schadenersatz auf unserer Homepage:

www.kanzleimitte.de


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