CLLB Rechtsanwälte erstreiten erstes Urteil gegen Juragent

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Die Anleger der diversen Juragent Prozesskostenfonds PKF I bis PKF IV haben in den letzten Tagen verstärkt Anschreiben von Vereinen, Anlegeranwälten und/oder Beiräten der Fonds erhalten, die fast alle das gleiche Ziel vor Augen hatten: Die Akquise von neuen Mandaten in Sachen Juragent. 

Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich hat bereits vor einigen Monaten für Anleger der diversen Juragent Prozessfinanzierungsfonds Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht. 

Der erste Anleger wurde nun vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg für seine frühe Entschlossenheit belohnt. Mit Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 23.07.2009 wurde die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden Garantieausschüttung für das Jahr 2008 in Höhe von € 900,00 verurteilt. Zudem muss die Juragent KG nach dem Urteilsspruch auch die dem Kläger entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen.

Durch dieses Urteil ist der Anleger nun in der Lage, die der Fondsgesellschaft gegenüber der Geschäftsführung und weiteren Verantwortlichen der Juragent zustehenden Schadenersatzansprüche zu pfänden.  Der Anleger kann zudem im Rahmen der Vollstreckung auch auf sämtliche Ansprüche zugreifen, die dem Juragent Fonds gegenüber der Initiatorin, der Juragent AG zustehen.  

Zur Verbesserung der prozesstaktischen Situation der Anleger der diversen Juragent Fonds ist die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte auch weiterhin an einem Informationsaustausch mit Beiräten, Rechtsanwälten und Anlegern interessiert.  Aus Sicht der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte ist ein erfolgreiches Vorgehen im Fall Juragent nur dann sichergestellt, wenn sich alle Beteiligten zusammenschließen und die ihnen jeweils vorliegenden Informationen im Interesse alle Anleger austauschen. 

Das vorliegende Urteil zeigt, dass auch die Gerichte überzeugt werden können, zu Gunsten der Anleger der Juragent KGs zu entscheiden. Anleger der Juragent Fonds sollten auf keinen Fall durch die Vielzahl von Werbe- und Informationsschreiben verwirren, sondern sich durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihres Vertrauens beraten lassen.



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