Cookies & Tracking: DSK veröffentlicht Orientierungshilfe für Webseitenanbieter

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Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine sehr lesenswerte Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien herausgegeben.

Die DSK definiert in dem 25-seitigen Dokument erstmalig, was sie unter "Tracking" versteht und macht konkrete Vorgaben, welche Anforderungen Aufsichtsbehörden zukünftig an eine wirksame Einwilligung stellen werden.

Dabei weist die DSK ausdrücklich darauf hin, dass es für eine wirksame Einwilligung keinesfalls ausreiche, „wenn, wie bei vielen einfachen Cookie-Bannern im Web, ein Hinweis auf das Setzen von Cookies zusammen mit einem ‚OK‘-Button erfolgt.“ 

Nach Ansicht der DSK fehle es in diesen Fällen „an der nach Art. 7 DSGVO erforderlichen Freiwilligkeit, wenn die betroffenen Personen zwar ‚OK‘ drücken können, aber keine Möglichkeit erhalten, das Setzen von Cookies abzulehnen."

Weiterhin äußert sich die DSK in dem Dokument zum Rechtfertigungsgrund der berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs.1 f) DSGVO. Neben einem Prüfungsschema stellt sie diverse Beispiele für ein berechtigtes Interesse zur Verfügung, an denen sich Anbieter von Telemedien orientieren können.

Die Orientierungshilfe ist zwar nicht rechtsverbindlich (eine Entscheidung wird letztlich den Gerichten obliegen), sie gibt aber dennoch die Richtung vor, in welche die Aufsichtsbehörden der Länder die DSGVO auslegen werden.

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