Corona Kündigung Kurzarbeitergeld

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Corona und Arbeitsrecht

Kurzarbeit

Sie sind in Kurzarbeit und erhalten dennoch eine Kündigung?

Kurzarbeit ist ein Mittel zur Vermeidung von Kündigungen, aber es hindert, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, den Arbeitgeber nicht an der Kündigung

DAHER prüfen lassen:

Das Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen muss geprüft werden

  • sind die Formalien eingehalten?
    • wer hat die Kündigung unterschrieben
      • Betriebsinhaber*In / Geschäftsführer*In / Personalleiter*In / Vollmacht vorgelegt 
    • ist Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung beteiligt
      • die richtige Beteiligung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung
    • besteht besonderer Kündigungsschutz
      • Menschen mit Behinderung (mdB 50% oder 30% und Gleichstellung)
        • Liegt eine Zustimmung des Integrationsamtes / Inklusionsamtes vor?
      • Schwangerschaft
      • Tarifvertragliche Alterssicherung
      • Mitglied im Betriebsrat / Personalrat / Mitarbeitervertretung
        • es gibt auch nach Ausscheiden noch nachwirkenden Kündigungsschutz
        • Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder  
  •  sind die Fristen eingehalten?
    • bei einer außerordentlichen Kündigung 2 Wochenfrist prüfen
    • verlängerte Kündigungsfristen aus Gesetz, Vertrag oder Tarifvertrag 
  • was ist der Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutz Gesetz
    • Personenbedingt / Krankheitsbedingt
      • Fehlzeiten in den letzten 3 Jahren und keine Hoffnung auf Genesung
    • Verhaltensbedingt
      • mehrfache abgemahnte Pflichtverletzungen
    • Betriebsbedingt
      • Unternehmerentscheidung auf Grund innerer oder äusserer Umstände zum Wegfall eines Arbeitsplatzes 
      • ordnungsgemäße Sozialauswahl

WICHTIG: mit der Kündigung endet die Kurzarbeit

es muss ab jetzt wieder das volle Gehalt bezahlt werden

Es sind besondere Zeiten auch für Arbeitgeber.

Dennoch ist nicht jede Kündigung nur mit einer unsicheren Lage oder ungewissen Aussichten in die Zukunft zu begründen.

Der Wegfall von Arbeitsplätzen ist konkret zu erläutern.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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