Corona-Pandemie & Medizinstudium: verlängerte Bewerbungsfristen, Vorlesung online etc.

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Mittlerweile ist das Sommersemester 2020 mit Einschränkungen und Hürden angelaufen. Aufgrund der erschwerenden Umstände haben viele Bundesländer Sonderregelungen für den Hochschulbetrieb getroffen, um ein Medizinstudium aktuell überhaupt möglich zu machen.

Die konkreten Folgen und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Studium der Medizin und Studienplatzklagen etc. sind deshalb Gegenstand dieses Beitrags.

1. Digitales Sommersemester 2020: Praktika und Labore größtenteils verschoben 

Das Sommersemester fing in den meisten Bundesländern mit deutlicher Verspätung erst am 20. April 2020 an. In einigen Bundesländern wurde der Semesterstart sogar noch weiter nach hinten geschoben. So beginnt in Sachsen-Anhalt, in Thüringen und auch im Saarland das Semester für Medizinstudierende aller Semester erst am 03. Mai 2020.  

Zugleich ist die Nutzung von Bibliotheken stark eingeschränkt oder ortsabhängig sogar ganz untersagt. In vielen Bundesländern werden die Vorlesungen zudem ausnahmslos digital abgehalten. Praktika und Tätigkeiten in den Laboren müssen erst noch neu strukturiert werden. Der Großteil davon wurde vorerst zurückgestellt.  

2. Veränderte Bewerbungsfristen für Medizinstudium im Wintersemester 20/21

Teils werden Termine für die Zulassungsverfahren zum Medizinstudium für das kommende Wintersemester 2020/21 verschoben. Nach derzeitigem Stand ist eine Bewerbung für das erste Semester im Studium Humanmedizin über „Hochschulstart“ erst ab dem 01. Juli 2020 möglich. Entsprechend müssen Altabiturienten ihre Bewerbung nicht bereits zum 31. Mai 2020 abgegeben.

Für den Einsendeschluss der Bewerbungen und die Vergabe der Zulassungsbescheide wurden bisher noch keine verbindlichen Termine bekannt gegeben.

Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) findet nicht wie geplant am 09. Mai 2020 statt – aktuell werden Termine für den TMS im Zeitraum Juli/August 2020 geprüft. Alle Teilnehmer des TMS sollen ihr Testergebnis noch rechtzeitig vor Ablauf des Einsendeschlusses für die Bewerbung um einen Studienplatz Humanmedizin für das Wintersemester 2020/21 erhalten.

Die Bewerbungsfrist für den Ortswechsel oder den Quereinstieg in ein höheres Fachsemester des Medizinstudiums wird voraussichtlich weiterhin der 15. Juli 2020 sein. Derzeit ist eine Änderung des Termins nicht ersichtlich. Er sollte bei der Planung einer Studienplatzklage also als maßgeblich berücksichtigt werden.

3. Keine neue Frist für Studienplatzklage Medizin

Am Zeitrahmen für die Vorbereitung einer Studienplatzklage Medizin ändert sich nichts. Wie bisher ist die entscheidende Frist für eine aussichtsreiche Klagevorbereitung der 15. Juli 2020. Das gilt unabhängig davon, ob ein Studienplatz im 1. Semester oder in einem höheren Semester angestrebt wird.

4. NRW: Elektronische Prüfungen u.v.m. durch Corona-Epidemie-Hochschulverordnung

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen können die Prüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation abnehmen. Das sieht die „Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung“ vor, die am 15. April 2020 in Kraft getreten ist.

Besondere Beachtung verdient die Vorschrift des § 7 Abs. 4 der Verordnung, die flächendeckend Freiversuche einführt: Danach gelten Prüfungen, die erstmals abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen. Diese Regelung finden wir sehr begrüßenswert und hoffen, dass die Hochschulen rege Gebrauch von ihr machen. Grundsätzlich ist zudem unklar, ob Regelungen dieser Verordnung in ihrer Gesamtheit rechtmäßig sind. Im Falle einer endgültig nicht bestandenen Prüfung kann das ein Ansatzpunkt für die Überprüfung des Ergebnisses sein.

Nicht zuletzt wird die Regelstudienzeit für das Medizinstudium verlängert: In § 10 der Rechtsverordnung wird die individuelle Regelstudienzeit für Studierende, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben sind, um ein Semester erhöht – vor allem für Studierende wichtig, die BAföG beziehen.

Wintersemester 2020/21 – wie geht es weiter? 

Das Medizinstudium wird auch im kommenden Wintersemester 2020/2021 verspätet beginnen. Falls die Lage bis auf weiteres unverändert bleibt, können die Hochschulen zumindest auf ihren Erfahrungsschatz aus dem Sommersemester 2020 zurückgreifen: Verwaltungsverfahren und Abläufe der Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden bis dahin unter diesen besonderen Bedingungen optimiert sein.

Daneben bietet die Corona-Krise für Studienplatzklagen Medizin zum Wintersemester 2020/2021 eine zusätzliche Chance: vermutlich wird die bundesweite Gesamtklägerzahl aufgrund der Corona-Krise dieses Jahr abnehmen – im Umkehrschluss werden Erfolgsaussichten des einzelnen Klägers für eine Studienplatzklage Medizin dadurch wohl steigen.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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