Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer zulässig?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

In einem Pflegeheim wurden Mitarbeiter dazu verpflichtet, mehrmals wöchentlich einen Corona-Test zu machen, und das obwohl die Bewohner des Heims bereits gegen Coronavirus/Covid-19 geimpft wurden. Eine Mitarbeiterin hat dagegen geklagt. Die Gerichtsentscheidung bespricht der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Der mit dem Fall befasste Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied: Im Pflegeheim durfte man die Testungen für die Mitarbeiterin nicht anordnen! Das Gericht setzte damit eine entsprechende Reglung für das Pflegeheim vorläufig außer Verzug.

Diese Gerichtsentscheidung verstärkt eine Tendenz in der Rechtsprechung, nämlich dass Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die in die höchstpersönliche Sphäre eingreifen, wie Impfungen und Antikörpertests, nicht pauschal, sondern allenfalls nur unter sehr engen Voraussetzungen ohne Einwilligung zulässig sein können.

Tatsächlich greift ein Antikörpertest erheblich in die Persönlichkeitsrechte der zu testenden Person ein, vor allem wenn Nasen- oder Rachenschleimhäute beeinträchtigt werden.

Mehr noch: Durch die permanente, mehrmals wöchentliche Testung werden persönliche Daten gesammelt – auch das ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Diese Eingriffe lassen sich regelmäßig nur rechtfertigen, weil es einen Verdacht von erheblichen Gefahren für die Bewohner des Pflegeheims gibt, der durch die regelmäßige Testung des Pflegepersonals entschärft werden soll.

Da die Bewohner aber weitgehend geimpft waren, standen die Pflegekräfte nicht mehr unter „Generalverdacht“, eine Gefahr für die Bewohner darzustellen.

Die Testung hätte hier allenfalls durch konkrete Umstände gerechtfertigt sein können, beispielsweise falls die Mitarbeiterin vorher Kontakt zu einer Covid-19-erkrankten Person hatte, was aber nicht der Fall war.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema