CREDICORE PFANDHAUS GMBH: wo ist das Geld aus der Anleihe hin?

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Mein Name ist Helge Petersen von der Anwaltskanzlei Petersen & Collegen.


Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und mit einem engagierten Team haben wir in der Vergangenheit erfolgreich Kapitalanleger unterstützt und insgesamt etwa 180 Millionen Euro aus Anlagen, die in Schieflage geraten sind, zurückholen können.


Die Insolvenzanmeldung der CREDICORE PFANDHAUS GMBH im Dezember 2023 hat für Aufsehen gesorgt.


Wenn Sie in die Anleihen der CREDICORE investiert haben, ist es jetzt entscheidend, Ihre Ansprüche zu sichern. Trotz der Insolvenz gibt es eine Reihe potenzieller Haftungsgegner, darunter Gründungsgesellschafter, Vertriebspartner und Einzelpersonen mit deliktischer Haftung. Die Insolvenz der Gesellschaft bedeutet nicht zwingend das Ende aller Ansprüche.


Mein Team und ich haben die Geschäftspraktiken von CREDICORE genau analysiert und dabei erhebliche Unstimmigkeiten festgestellt. Diese betreffen vor allem die Kapitalbeschaffung und die Darstellung der finanziellen Lage durch den Geschäftsführer Karl-Miguel Meyer.


Ein kritischer Blick auf die Bilanz von 2021: Die Bilanzsumme von über 3 Millionen Euro und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 361.000 Euro werfen Fragen auf. Diese sollen laut Lagebericht durch Kosten einer Anleiheemission entstanden sein, deren Erträge erst 2022 realisiert wurden. Auffällig sind auch die Posten der Forderungen aus Pfandgeldern und die liquiden Mittel.


Zweifelhafte Entwicklungen im Jahr 2022: Der Lagebericht des Jahres 2022 zeigt die Platzierung von Anleihen im Wert von 12,5 Millionen Euro. Der Zwischenabschluss zum 31. März 2023 offenbart wiederum eine Bilanzsumme von 11,99 Millionen Euro. Die Positionen "Fertige Erzeugnisse und Waren" sowie „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ geben Anlass zur Sorge. Warum werden Pfanddarlehen nicht explizit in der Bilanz benannt?


Die Rolle von Karl-Miguel Meyer: Trotz der sich abzeichnenden finanziellen Schieflage äußerte sich der Geschäftsführer stets positiv über die Geschäftsentwicklung. Dies steht im krassen Gegensatz zur plötzlichen Insolvenzanmeldung. 

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Die undurchsichtige Verwendung des Anlegerkapitals: Die Ankündigung, ein nicht näher spezifiziertes „Anlagevermögen“ veräußern zu wollen, wirft Fragen nach dessen Herkunft und Finanzierung auf. Sind etwa Anlegergelder für nicht werthaltige Handelswaren verwendet worden?


Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass die Vermögenswerte des Unternehmens innerhalb kürzester Zeit drastisch gesunken sind. Es bleibt die Frage, ob die unklaren Bilanzpositionen auf nicht eingelöste Pfänder zurückzuführen sind und ob den ausgegebenen Pfanddarlehen tatsächlich werthaltige Sicherheiten gegenüberstehen.


Für Anleger, die in die Anleihen investiert haben, ist es nun entscheidend, ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern.


Trotz der Insolvenz der Gesellschaft sehe ich grundsätzlich eine ganze Zahl von zusätzlichen Haftungsgegnern, z. B. Gründungsgesellschafter, Vertrieb, deliktische Haftung einzelner Personen, etc. Die Insolvenz der Gesellschaft wäre damit nicht automatisch das Ende von durchsetzbaren Ansprüchen.


Dies schließt auch die Einreichung von Ansprüchen als Geschädigter im Rahmen eines möglichen Strafverfahrens mit ein.


Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um im Rahmen eines Erstgespräches unverbindlich und kostenfrei Ihre Unterlagen zu prüfen und Ihnen Ihre die sich daraus ableitbaren Ansprüche zu erläutern.


Mit freundlichen Grüßen,

Helge Petersen

Petersen & Collegen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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 Telefon: +49 (0)431/260 924-0
  
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