CS Euroreal : Anleger müssen sich bis zum 21. Mai entscheiden. Sichern Sie Ihre Ansprüche!

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Bis zum kommenden Montag, dem 21.05.2012 (Orderschluss 17:00 Uhr) müssen sich die geplagten Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal entscheiden, ob sie ihre Anteile an dem Fonds zurückgeben oder die Anteile trotz der erheblichen Turbulenzen und Unsicherheiten der letzten Zeit weiter halten möchten. Bis zu diesem Zeitpunkt können rückgabewillige Anleger ihr  Rückgabeverlangen erklären. Dieses ist durch die depotführenden Stellen bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Depotbank zur Rücknahme  vorzulegen. Wenn die vorhandene Liquidität des Fonds zur Befriedigung aller Rückgabewünsche der rückgabewilligen Anleger ausreichen sollte, würde der Fonds wieder eröffnet werden und die Rückgabewünsche (nur in diesem Fall) der Anleger erfüllt. Das Management arbeitet wohl auch momentan mit Hochdruck daran die Liquidität zu steigern. So wurde diese Woche bekannt, dass das Management eine Büroimmobilie in Amsterdam zu einem Kaufpreis von ca. 140 Mio. € an einen anderen offenen Immobilienfonds veräußert hat. Hier bleibt für die Anleger nur zu hoffen, dass der Kaufpreis angemessen ist und nicht aufgrund des enormen Drucks, der momentan auf dem Management lastet, die Immobilien zu nachteiligen Bedingungen veräußert werden. Aber auch wenn die erforderliche Liquiditätsquote erreicht werden sollte, müssen die Anleger mit erheblichen Einschnitten rechnen. So wird der Wert der Anteile um 3,5 % herabgesetzt. Weiterhin werden auch die allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen des CS Euroreal aufgrund des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes geändert. So wird die bis dato im Normalfall geltende Rückgabemöglichkeit für die Anleger erheblich eingeschränkt sein. Anteile werden dann, statt wie bisher täglich, nur noch einmal im Jahr, jeweils zum letzten Arbeitstag des Kalendermonats März, zurückgenommen. Das bedeutet für die Anleger, dass erstmals am 28.03.2013 Anteile zurückgegeben werden können. Im Ergebnis werden Anleger auch bei einer Wiedereröffnung auf erhebliche Beeinträchtigungen und Rechtsverluste hinnehmen müssen. Sollte die Wiedereröffnung scheitern und eine Abwicklung notwendig werden, so wären die Folgen weitaus gravierender. In Anbetracht der Erfahrungen mit dem SEB Immoinvest muss Anlegern hier wohl dazu geraten werden, die jetzige Rückgabechance zu nutzen und die Rückgabe zu verlangen.

Im Übrigen sollten Anleger auch nicht darauf warten, dass der CS Euroreal das gleiche Schicksal erleidet, wie der SEB Immoinvest, sondern bereits jetzt handeln und mögliche rechtliche Schritte prüfen lassen. Wir betreuen bereits eine Vielzahl von Anlegern und haben bereits entsprechende Schadensersatzklagen gegen beratende Banken bei Gericht eingereicht.

Ansprüche könnten unter anderem darauf gestützt werden, dass der Immobilienfonds fälschlicherweise als bessere Alternative zu Festgeldanlagen dargestellt wurde und als sicher angepriesen wurde. Weiterhin wurde oftmals nicht über die Schließungsmöglichkeit des Fonds aufgeklärt. Über hinter dem Rücken der Anleger an die Banken gezahlte Rückvergütungen wurde ebenfalls oftmals nicht hinreichend hingewiesen. Sollten Sie sich zum Handeln entschließen, informieren wir Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüfen Ihre möglichen Ansprüche. Für den Fall, dass Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht. Über unser Kontaktformular auf unserer Homepage können Sie sich schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung setzen. Wir antworten Ihnen umgehend.

Rechtsanwälte Wöhrle & Schick
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