CSA Insolvenz: Nachträgliche Insolvenzanmeldungen vornehmen

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Insolvenzverfahren CSA Capital Sachwert Alliance / Deltoton

CSA: Fristen im Insolvenzverfahren 

In dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und es wird eine Anmeldefrist gesetzt. Für die Insolvenzverfahren der CSA ist dies der 1.10.2015. Dieser Beschluss des Amtsgerichts wird amtlich veröffentlicht, so dass die gesetzten Fristen auch dann gelten, wenn ein Gläubiger selbst nichts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt. 

Die nachträgliche Forderungsanmeldung

Wenn der Gläubiger die Frist versäumt hat, kann er seine Insolvenzforderungen auch noch nachträglich anmelden. Für diese nachträglichen Anmeldungen muss das Insolvenzgericht einen neuen Termin anberaumen, in dem die Forderungen geprüft werden. Dafür erhebt das Gericht für jede nachgemeldete Forderung eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 15,00 €. 


Wer kann welche Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden:


Wir empfehlen allen CSA - Anlegern und Gesellschaftern die Insolvenzanmeldungen auch noch nachträglich vorzunehmen. 
Forderungen können grundsätzlich bestehen aus titulierten Forderungen gegen die Gesellschaft aus Vergleich oder Urteil, Auseinandersetzungsguthaben aus gekündigten oder laufenden Verträgen, mögliche Schadenersatzforderungen von stillen Gesellschafern, Forderungen aus Widerruf oder Anfechtung der Beteiligungsverträge.
Der Insolvenzverwalter wird die Forderungsanmeldungen prüfen und diese entweder bestreiten oder zur Insolvenztabelle ganz oder teilweise feststellen. Wenn und soweit Forderungen bestritten sind, sollte der CSA-Gesellschafter durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob das Bestreiten rechtmäßig ist und ggf. die Feststellungsklage erheben.
Derzeit kann noch nicht beurteilt werden, wie hoch die Insolvenzquote ist, also in welcher Höhe eine berechtigte Insolvenzforderung auch am Ende ausgeschüttet wird.

JUSTUS rät:

Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte vertritt über 500 CSA - Anleger auch bei der Insolvenzanmeldung und während des Insolvenzverfahrens.
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