Daniel-Sebastian-Abmahnung - „Future Trance“

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Derzeit versendet der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen der Verletzung der Rechte an dem Chartcontainer „Future Trance“.

Innerhalb eines Filesharing-Netzwerks soll der Musikalbum anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert der Anwalt Daniel Sebastian den Betroffenen zu der Löschung des abgemahnten Werkes, der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.400,00 Euro auf.

Sollte ich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben?

Wenn der Vorwurf des Filesharings einen Chartcontainer, Sampler oder eine Compilation betrifft, ist die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung zu empfehlen. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Die Abmahnung sollte von einem im Urheber- und Internetrecht erfahrenen Rechtsanwalt juristisch überprüft werden. Der Anwalt kann Ihnen auch die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und das weitere Vorgehen besprechen.

Keinen Kontakt sollten Sie mit Daniel Sebastian aufnehmen. Jede Ihrer Aussagen kann nach der Nennung Ihres Aktenzeichens gegen Sie verwendet werden und außerdem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass ein Vorgehen gegen die Abmahnung sinnlos ist.

Die Haftungsfrage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt. Ein Rechtsanwalt kann herausfinden. inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in welchem Sie uns zuerst Ihren persönlichen Fall schildern können und danach eine juristische Ersteinschätzung erhalten. Rufen Sie uns dafür an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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