Daniel Sebastian mahnt „Beatport Electro House Top 100“ ab

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Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH spricht der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Chartcontainer „Beatport Electro House Top 100“ aus.

Auf dem Chartcontainer befinden sich unteranderem folgende Musiktitel:

  1. „Wave Your Hands“ – Bassjackers,Thomas Newson
  2. „I Want You To Know“ – Zedd,Selena Gomes
  3. „Crunk – Afrojack Edit“ – Karim Mika, Daniel Forster
  4. „Rage – Original Mix“  – Sander Van Doorn, Firebeatz, Julian Jordan
  5. „Once Again – Original Mix“ – Headhunterz
  6. „Pros & iCons – Original Mix“ – Daddys Groove

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian ist die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung an „Beatport Electro House Top 100“, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Zentrale Forderung der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Den Betroffenen wird angeboten, die Zahlung eines Abgeltungsbetrages vorzunehmen, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Auch wenn sich das Angebot gegen Zahlung und Abgabe einer Unterlassungserklärung, die meist sogar beigefügt ist, verlockend klingen mag, um so die Angelegenheit schnell aus der Welt zu schaffen, sollten Sie als Anschlussinhaber dieses keinesfalls voreilig annehmen. Gegebenenfalls ist der geforderte Betrag zu hoch angesetzt, anteilig zurückzuzuweisen oder gar nicht gegen Sie begründet worden. Durch eine voreilige Zahlung können aber gegebenenfalls derartige bestehende Verteidigungsmöglichkeiten vereitelt werden. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der vorab die Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderung rechtlich überprüfen kann.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Grundsätzlich kann es ratsam sein, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Insbesondere, da es bei der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH um eine Urheberrechtsverletzung an einem auf dem Chartcontainer „Beatport Electro House Top 100“ befindlichen Werk geht. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft, ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden.

Sie haben eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Chartcontainer „Beatport Electro House Top 100“ erhalten? Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer 030 / 965 35 854 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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