Daniel Sebastian mahnt im Namen und im Auftrag von Robert Diggs für das Musikwerk "RZA – Ode To Django" ab

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Tun Sie was!

Bei einer Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht bspw. durch die Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag von Robert Diggs für das Musikwerk „RZA – Ode To Django (The D Is Silent)“ muss man immer tätig bleiben.

Sollten Sie davon ausgehen, dass es sich hier um reine „Abzocke“ handeln würde, so muss ich Ihnen klar sagen, dass dies nicht der Fall ist.

Die Abmahnkanzlei verlangt im Namen verschiedener Rechteinhaber wie bspw. Robert Diggs, DigiRights Administration GmbH u.a. zwar horrende Summen, dennoch ist es möglich, dass eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden ist.

Da auch Gerichte nicht wissen, ob Sie als Anschlussinhaber tatsächlich einen illegalen Down-/Upload in einer sogenannten Tauschbörse vorgenommen haben und bei Untätigkeit kein Vortrag Ihrerseits vorliegt, würde ein Gericht im Eilverfahren der Abmahnkanzlei immer Recht geben.

Der BGH spricht von einer sogenannten tatsächlichen Vermutung, dass der ermittelte Anschlussinhaber auch tatsächlich der Täter einer widerrechtlichen Urheberrechtsverletzung ist.

Man muss sich also aktiv entlasten, um gänzlich schadenfrei auszugehen.

Es gibt natürlich Wege und Argumente, wie man Ihnen sehr gut helfen kann, dass Sie weder Schadensersatz, noch Anwaltskosten für die Rechtsverfolgung der Musikproduktion bezahlen müssen.

Notieren Sie sich die in der Regel kurz gewählte Frist, zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de

Wir können Ihnen helfen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt 


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