Darum sollten sich Vergewaltigungsopfer dem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen

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Auch als Opfer einer Straftat -egal welcher - ist man zunächst immer nur Zeuge in dem jeweiligen Verfahren. Das deutsche Strafrecht stellt den Tatverdächtigen in den Mittelpunkt. Für viele Opfer ist es aber frustrierend und unbefriedigend, nur als Zeuge aussagen zu können und ansonsten dem Verfahren zuzuschauen. Das deutsche Strafprozessrecht hat deshalb für bestimmte Straftaten/Delikte die Möglichkeit geschaffen, dass sich die Opfer der Straftat dem Verfahren als Nebenkläger anschließen können. Bei bestimmten schweren Straftaten -u.a. der Vergewaltigung – werden auch die Kosten eines Rechtsanwalts zur Vertretung der Nebenklage sogar von der Staatskasse übernommen; hierbei spielt auch das Einkommen des Opfers keine Rolle. Somit können  sich Vergewaltigungsopfer einen Rechtsanwalt zur Vertretung ihrer Rechte suchen, ohne an die Kosten dieses Rechtsanwalts denken zu müssen.

Vergewaltigungsopfer sind auch nicht nur Frauen; auch Männer – insbesondere im gleichgeschlechtlichen Bereich – werden gelegentlich Opfer einer Vergewaltigung. Es gibt mittlerweile wohl auch Diverse, welche hiervon betroffen sind.

Häufig gibt es bei Vergewaltigungsvorwürfen allerdings keine neutralen Beweismittel sondern nur die Aussagen des Opfers und des vermeintlichen  Täters. Umso wichtiger ist es deshalb als Opfer einen erfahrenene Rechtsanwalt an der Seite zu haben. 


Es gibt zahlreiche Rechtsanwälte in Deutschland, welche sich auf die Opfervertretung spezialisiert haben. Manche Strafverteidiger vertreten auch Opfer von Straftaten und manche Rechtsanwälte haben sich klar für eine Seite -die Opfer- oder die Täterseite – entschieden. Jeder Rechtssuchende wird also geeignete Opferanwälte finden. 

Mit dem Anschließen als Nebenkläger hat man dann umfangreiche Rechte, da man hierdurch Prozessbeteiligter wird. Hierzu zählt insbesondere das Recht auf Akteneinsicht und das Recht, eigene Anträge im Verfahren stellen zu können. Wichtig ist hierbei auch, immer wieder die Opfersicht im Verfahren aufzuzeigen. Die Vertreter der Nebenklage sind in vielen Vergewaltigungsverfahren auch häufig besonders kritisch und umtriebig bei der Befragung des Angeklagten oder der Zeugen im Strafprozess. Mit Beweisanträgen kann die Nebenklage auch die Ladung weiterer Zeugen erreichen; dies ist häufig zum Einordnen  des Geschehens und der Glaubwürdigkeit des Opfers wichtig. 

Im Strafprozess sitzt der Nebenkläger mit seinem Rechtsanwalt üblicherweise neben dem Straatsanwalt auf der gleichen Bank. Dies zeigt auch die entsprechende Rollenverteilung. Wie die Staatsanwaltschaft kann auch der Nebenkläger Rechtsmittel gegen das Urteil oder Beschlüsse im Verfahren einlegen. 

Für die meisten Opfer sind eine gerechte Strafe und ein angemessener Schadensersatz die Hauptziele im Verfahren. Die aufgezeigten Proezessrechte dienen diesen Zielen. Es ist in der Regel ratsam, möglichst früh einen Opferanwalt aufzusuchen. Es kann im Einzelfall auch durchaus im Interesse des Opfers sein, schon frühzeitig Schadensersatz geltend zu machen. Für den Täter kann dies dann auch durchaus strafmildernd sein. 


Ulli H. Boldt

Fachanwalt für Strafrecht

Berlin-Dresden-Leipzig-Erfurt


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