Das neue Punktesystem

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Seit dem 1. Mai 2014 gelten in Flensburg neue Regeln. Jetzt wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn man mehr als 7 Punkte im Fahreignungsregister erreicht hat und vorher ermahnt und verwarnt wurde. Die Ermahnung wird bei Erreichen von mindestens 4, die Verwarnung bei mindestens 6 Punkten ausgesprochen. Mit der Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar erwirbt man einmal in fünf Jahren einen Bonuspunkt.

Ordnungswidrigkeiten werden mit einem oder zwei Punkten eingetragen. Ein-Punkt-Eintragungen bleiben 2 ½ Jahre im Register, Zwei-Punkt-Eintragungen sogar 5 Jahre. Das alte Prinzip des Neubeginns der Tilgungsfrist bei neuer Eintragung gilt aber nicht mehr. Dennoch stellt das neue System eine deutliche Verschärfung der Regeln dar und es wird mit einem erheblichen Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen gerechnet. Zwei Punkte und Fahrverbot gibt es ab jetzt beispielsweise für Fahren bei schon 1 Sekunde andauerndem Rotlicht, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mindestens 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts oder bei Abstandsunterschreitungen ab weniger als 3/10 vom halben Tachowert.

Fazit: Das Ziel der Reform, eine Vereinfachung und bessere Verständlichkeit der Regeln zu erreichen, wird meines Erachtens verfehlt. Zukünftig sollte man sich genau überlegen, ein Bußgeld zu akzeptieren oder den Versuch einer Verteidigung zu unternehmen.

RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt

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