Das Sonderkündigungsrecht für Formel-1-Fans – So können Sky-Kunden vorgehen!

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Mit großem Ärger mussten die Sky-Sportpaket-Kunden leider feststellen, dass ihr TV-Angebot erneut eingeschränkt wurde. Insbesondere für viele Fans ist es natürlich sehr ernüchternd, wenn die Formel 1 als spektakulärstes Ereignis des Motorsports ab der Saison 2018 nicht mehr von Sky übertragen wird.

Warum ist die Formel 1 aus dem Sportpaket rausgefallen? 

Grund für den Wegfall der Formel 1 aus dem Sportpaket ist, dass Sky nicht mehr die Rechte an der Formel 1 erworben hat. Der Anstieg der Preise für Lizenzrechte zur Übertragung von diversen Sportarten führte scheinbar dazu, dass sich Sky dazu entschied, nur die Rechte zu erwerben, die nicht bzw. nur teilweise im Free-TV enthalten sind, um so seinen Kunden zu angemessenen Preisen ein „exklusives“ Sportprogramm anbieten zu können.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht? 

Ähnlich wie beim Bundesliga-Paket behauptet Sky auch hier, dass kein Sonderkündigungsrecht bestehe, da grundsätzlich der „Gesamtcharakter des Sportpakets erhalten bleibe“ und mit der Formel 1 nur ein kleiner Teil wegfallen würde. Insbesondere bringt Sky auch an, dass die Formel 1 weiterhin vom Free-TV-Sender RTL übertragen wird und man Vettel und Co. auch dort schauen könnte.

Anders als bei der Fußball-Bundesliga wird das Angebot hier jedoch nicht nur reduziert, sondern fällt ersatzlos völlig weg. Dennoch sollen Kunden weiterhin den gleichen Preis für das Sportpaket bezahlen. Zudem ist die Formel 1 als Königsklasse des Motorsports für viele gerade ein – wenn nicht sogar der – Grund für den Abschluss des Abonnements. Unserer Ansicht nach dürfte daher gerade vor diesem Hintergrund ein Sonderkündigungsrecht bestehen, welches den Kunden ermöglicht, das Sky-Abo zu kündigen.

Wie sollte man am besten gegen Sky vorgehen? 

Grundsätzlich empfiehlt es sich trotz der ablehnenden Haltung von Sky, zunächst von seinem Sonderkündigungsrecht einmal schriftlich Gebrauch zu machen.

Um möglichst gezielt und schnell gegen Sky vorgehen zu können, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen anschließend bestenfalls an einen Anwalt wenden.

Uns war es bisher möglich, eine Vielzahl an enttäuschten Sky-Abonnenten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche mit Erfolg zu unterstützen. Wir beraten auch Sie daher gerne im Wege einer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung. Setzen Sie sich dazu mit uns via E-Mail oder Telefon in Verbindung. Um Sie möglichst schnell an Ihr Ziel bringen zu können, schicken Sie uns bestenfalls direkt Ihre Vertragsunterlagen und bisherige Korrespondenz mit Sky zu.

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