Das Weisungsrecht

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  • Aufgrund seines Weisungs- oder auch Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb näher bestimmen.
  • Dies gilt nur, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
  • Der Arbeitgeber darf nur Weisungen erteilen, die billigem Ermessen entsprechen. Dazu gehört, dass alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden.
  • Sind die Grundsätze der Billigkeit gewahrt und wendet sich der Betroffene etwa nicht gegen die Tätigkeitsübertragung "an sich", sondern gegen deren zeitliche Begrenzung, so sind das Interesse des Arbeitnehmers, die höherwertige Tätigkeit auf Dauer zu erhalten, und das Interesse des Arbeitgebers, die Tätigkeit nicht auf Dauer zu übertragen, gegeneinander abzuwägen.
  • Maßnahmen, die der Arbeitgeber aufgrund der Grenzen des Weisungsrechts ohne entsprechende vertragliche Regelung regelmäßig nicht durchsetzen kann, sind:
  • Zuweisung einer vertraglich nicht vorgesehenen Arbeitsaufgabe, wenn der Vertrag keine entsprechende Versetzungsklausel enthält,
  • Versetzung auf einen unzumutbaren Arbeitsplatz,
  • Versetzung an einen vertragswidrigen oder unzumutbaren Arbeitsort,
  • Herabsetzung oder Kürzung von Arbeitsstunden,
  • Kürzung der Arbeitsvergütung.

Die erteilten Weisungen können arbeitsgerichtlich überprüft werden. Will der Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht riskieren, wird er zunächst - soweit möglich - die Arbeit zu den geänderten Bedingungen ausführen und parallel gerichtlich feststellen lassen, dass der Arbeitgeber zu der Weisung nicht berechtigt war.

  • Der Arbeitgeber, der nicht sicher ist, ob seine Maßnahme noch vom Weisungsrecht gedeckt ist, wird vorsorglich eine Änderungskündigung aussprechen. Das Kündigungsschutzgesetz sieht Änderungskündigungsschutz vor, weshalb eine Änderungskündigung nur unter ganz bestimmten Umständen zulässig ist.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Das komplette 7-Punkte-System zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick .


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