Dashcam als Beweismittel zulässig?

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In Russland sind in Kraftfahrzeugen installierte Dashcams mittlerweile üblich. Der Trend setzt sich auch in Deutschland fort – mit steigender Tendenz.

Die deutschen Gerichte beurteilen die Frage, ob Dashcam-Aufnahmen im Prozess als Beweismittel zulässig sind, unterschiedlich. Höchstrichterliche Entscheidungen liegen noch nicht vor.

Problematisch ist die Frage, ob die Videoaufnahmen einem Beweiserhebungsverbot bzw. einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Hierbei spielen Fragen des Datenschutzes und mögliche Eingriffe in die Rechte der gefilmten Personen eine wesentliche Rolle.

Es mehren sich jedoch die Urteile, die solche Video-Aufnahmen als Entscheidungsgrundlage heranziehen.

So entschied das Amtsgericht München (Az.: 335 C 13895/15) im Rahmen eines Schadensersatzprozesses, dass die vom dortigen Kläger gefertigten Aufnahmen eines Verkehrsunfalles auf einem Parkplatzgelände als Beweis herangezogen werden konnten. Der Kläger konnte auf diese Weise seine Version des Unfallhergangs beweisen und gewann den Prozess.

Auch das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 18 C 8938/14) verwertete in einem Prozess, in dem es um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ging, eine Dashcam-Aufnahme, um den Unfallhergang aufzuklären.

Das Landgericht Landshut (Az.: 12 S 2603/15) kam im Rahmen eines Berufungsverfahrens, das Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall zum Gegenstand hatte, ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Videoaufnahme des Unfalls als Beweis verwertet werden durfte.

Das Oberlandesgericht Stuttgart verwertete in einem Bußgeldverfahren (Az.: 4 Ss 543/15), in dem ein Rotlichtverstoß verhandelt wurde, eine Dashcam-Aufnahme.

Das Amtsgericht Nienburg verwertete in einem Strafverfahren (Az.: 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)) wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs eine Videoaufnahme, was zur Verurteilung des Angeklagten führte.

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