Datenleck bei Facebook, WhatsApp und Co.: Verbraucher haben Recht auf Schadensersatz

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Immer wieder gibt es Berichte über Datenlecks bei von Verbrauchern gern genutzten Medien wie Facebook, WhatsApp oder Instagram. Am meisten Staub aufgewirbelt hatte im April 2021 die Nachricht, dass bei Facebook etwa 553 Millionen User-Daten von Hackern öffentlich ins Internet gestellt wurden. Durch den aufgedeckten schlampigen Umgang mit dem Datenschutz nimmt der Druck auf den Meta-Konzern, zu dem Facebook, WhatsApp und Instagram gehören, nun deutlich zu. 

Denn nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Verbraucher ein Recht auf Schadensersatz, wenn ihre sensiblen Daten nicht ausreichend geschützt werden. »Mittlerweile sprechen Gerichte in dieser Sache zunehmend verbraucherfreundliche Urteile«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »So hat beispielsweise das LG Zwickau im September 2022 (Az.: 7 O 334/22) Facebook verurteilt, einem User 1.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Außerdem hatte das LG Oldenburg im Oktober 2022 mit einem Versäumnisurteil (Az.: 5 O 1809/22) einem Nutzer 3.000 Euro zugesprochen.« 

»Die Datenleck-Urteile sind noch nicht rechtskräftig, aber sie geben aus unserer Sicht eine erste Richtung vor: Die Gerichte sind auf Seiten der Verbraucher, wenn es um Datenschutzverstöße von Unternehmen geht. Interessant ist am Oldenburger Urteil auch, dass Facebook laut der Richter dem Kläger auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen muss, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können.« 

Viele Verbraucher fragen sich, ob sie überhaupt eine Chance gegen so große Unternehmen wie den Meta-Konzern haben. »Wir wissen, dass viele Verbraucher glauben, nichts gegen einen so mächtigen, weltweit agierenden Player ausrichten zu können«, so Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »Das stimmt aber nicht, Verbraucher haben durchaus die Möglichkeit, hier etwas zu erreichen. Deshalb raten wir als Verbraucherkanzlei beim Thema Datenleck auch dringlich dazu, dass jeder Einzelne seine Ansprüche geltend macht. Denn nur so kann erreicht werden, dass Facebook und Co. nicht einfach weiter so schlampig mit Kundendaten umgehen.« 

Hacker können die sensiblen User-Daten für Betrügereien oder Cyberangriffe einsetzen. So können Betrüger die Telefonnummer nutzen, um Textnachrichten mit bösartigen Links zu verschicken, das Gerät des Users mit Schadsoftware infizieren oder etwa Kreditkartendaten stehlen. Sie können die E-Mail-Adresse nutzen, um gefälschte Mails von oft genutzten Services wie etwa der Bank, einem Paketzusteller oder Onlinehändler wie Amazon oder Ebay zu schicken und damit Login-Daten zu ergaunern. Darüber hinaus ist es möglich, dass Betroffene Anrufe von angeblichen Behörden oder Bekannten bekommen, um auf diese Weise an Geld oder Daten zu gelangen. Auch lästige Werbeanrufe sind durchaus Gang und Gäbe. 

Aber lohnt sich der Aufwand eines rechtlichen Vorgehens gegen Facebook oder übersteigen die Kosten für Verbraucher letztendlich den möglichen zugesprochenen Schadensersatz? »Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, braucht keine anfallenden Kosten – außer bei einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung – zu befürchten«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff. »Hier ist es wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Möglichkeiten für die Verbraucher bestehen. Die genannten jüngsten Urteile zeigen, dass Verbraucher hier durchaus gute Erfolgschancen haben. Unser Expertenteam berät Sie gern unverbindlich in einem kostenfreien Erstgespräch zum Thema Datenleck bei Facebook und Co.« 

Sind auch Sie vom Facebook-Datenleck betroffen und möchten Schadensersatzansprüche gegen den Meta-Konzern geltend machen? Dann helfen wir Ihnen gern weiter – schnell und unkompliziert. Unter www.baumeister-rosing.de/datenleck_bei_facebook/ können Sie kostenlos prüfen, ob Sie betroffen sind. Sollte dies der Fall ein, beraten wir Sie gern in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch zu Ihren Möglichkeiten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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