DBV verweigert Ex-Offizierin der Bundeswehr Berufsunfähigkeitsrente trotz Dienstunfähigkeit

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Die Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung (DBV) hat einer ehemaligen Offizierin der Bundeswehr trotz deren Dienstunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsrente verweigert.

Unsere Mandantin, eine ehemalige Offizierin der Bundeswehr, hatte im Jahr 2008 ihre Ausbildung zur Offizierin im fliegerischen Dienst bei der Bundeswehr begonnen und hierbei auch eine Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutschen Beamtenversicherung Lebensversicherung abgeschlossen. Die Offiziersausbildung schloss unsere Mandantin als eine der besten ihres Jahrgangs ab. Während des Studiums der Luft- und Raumfahrttechnik entwickelte sich bei der Offizierin allerdings eine erhebliche psychische Störung, die schließlich zur Dienstunfähigkeit und Entlassung der Offizierin aus der Bundeswehr führte. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung leistete daraufhin zwar Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung, verweigerte dann aber in der Folge die von unserer Mandantin beantragten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine tragfähige Begründung hierfür gab die Versicherung aber nicht ab. „Wohl im Wissen darum, wie wenig aussichtsreich die Ablehnung der DVB Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung war, schlug die Versicherung zugleich eine relativ großzügige Vergleichszahlung vor“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.

Die Offizierin war sich allerdings sicher, berufsunfähig zu sein, und wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht Luber kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung der DBV rechtsfehlerhaft sein dürfte. „Denn der versicherte Beruf unserer Mandantin ist der der Offizierin. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung stützte sich hingegen auf den Beruf der studierenden Soldatin. Dies ist nach unserer Ansicht fehlerhaft, weil unsere Mandantin zum Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeit zwar studierte – dies war aber nicht ihr Beruf, sondern nur die aktuelle Tätigkeit. Da unsere Mandantin aus der Bundeswehr aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde und den Dienst auch nicht wiederaufnehmen kann, steht somit nach unserer Bewertung unproblematisch fest, dass sie ihren Beruf der Offizierin nicht mehr ausüben kann und somit im klassischen Sinne berufsunfähig ist.“

L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft geht daher von guten Erfolgsaussichten für eine außergerichtliche Lösung des Verfahrens aus.

Über die Kanzlei

L&P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!


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