DCM Renditefonds 22 - Gericht spricht Anleger Schadensersatz zu

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Das Landgericht Frankfurt am Main sprach einem vom der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertretenen Anleger des DCM Renditefonds 22 Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung zu. Der Anleger wurde nach Auffassung des Gerichts in der damaligen Anlageberatung durch die Dresdner Bank (heute: Commerzbank AG) unzureichend über geflossene Vergütungen aufgeklärt. Die unzureichende Aufklärung reichte dem Gericht aus, um ohne Beweisaufnahme die Entscheidung hierauf zu stützen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für den erfolgreichen Kläger ist dies der (vorläufige) Endpunkt einer sehr ungewöhnlichen und verlustreichen Entwicklung einer Kapitalanlage. Der DCM Renditefonds 22 war im Jahr 2003 als geschlossener Immobilienfonds, der in die seinerzeit neu gebaute T-Online-Zentrale in Darmstadt investiert, auf den Markt gekommen. Doch bereits wenige Jahren nach dem Start des Immobilienfonds wurde in einer weitreichenden Entscheidung beschlossen, dass der DCM Renditefonds 22 und drei weiter DCM-Fonds in eine REIT-AG überführt werden sollen und dass die AG an die Börse gehen soll. Doch der Börsengang verzögerte sich um fünf Jahre.

Doch der verspätete Börsenstart war letztendlich für die meisten Anleger nur ein untergeordnetes Problem, nachdem sie im Sommer 2012 realisieren mussten, dass die übertragenen Prime Office-Aktien (heutige DO Deutsche Office) nur einen Bruchteil des ursprünglichen Anlagebetrags wert sind. Die Anleger des DCM Renditefonds 22 mussten Verluste in Höhe von 85% verkraften. Dieses Ergebnis war für zahlreiche Betroffene jener Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reichte bereits im vergangenen Jahr noch weitere Klagen bei Gerichten für betroffene Anleger des DCM Renditefonds 22 ein.


Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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