Debcon verschickt Zahlungsaufforderung wegen Dienstleistungsvertrag mit der Saferpayment AG

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Derzeit verschickt die Debcon GmbH vermehrt Mahnungen über vierstellige Beträge. In dem Schreiben wird mitgeteilt, die Debcon GmbH habe Forderungen der Saferpayment AG gekauft und fordere diese nunmehr ein.

Unvollständige Angaben

Grund der Zahlung soll ein Dienstleistungsvertrag zur „vollständigen Nutzung“ auf verschiedenen Internetseiten gewesen sein. An den vorliegenden Zahlungsaufforderungen fallen mehrere Punkte auf:

  • die Internetseite, auf der das Angebot in Anspruch genommen worden sein soll, wird nicht vollständig genannt,
  • das Datum des Vertragsschlusses wird nicht vollständig genannt,
  • als „Referenz- und Anmeldeadresse“ sind teilweise E-Mail-Adressen genannt, die für jeden einsehbar sind, bspw. im Impressum einer Homepage. 

Beigefügt ist dem Schreiben zudem eine „Bestätigung der Abtretung und Vertretungsanzeige“. Darin zeigt die „Ephodos GmbH“ an, dass die ehemalige Forderung der Saferpayment AG an die Debcon GmbH abgetreten worden sein soll. Wie und wann die Forderung der Saferpayment AG allerdings auf die Ephodos GmbH übergegangen sein soll, bleibt fraglich. Auffällig an der Urkunde ist zudem, dass diese merkwürdig verschwommen wirkt und die Adresse der Betroffenen nachträglich hineinkopiert erscheint. Hier sind zumindest ernsthafte Zweifel an der Echtheit der Urkunde angebracht.

Mahnung genau überprüfen

In keinem Fall sollten Empfänger eines solchen Schreibens das ebenfalls beigefügte Schuldanerkenntnis ungeprüft unterzeichnen. Betroffenen ist vielmehr zu empfehlen, DEBCON aufzufordern, nachzuweisen, welche Leistung genau in Anspruch genommen worden sein soll.

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Rechtsanwaltskanzlei

Dr. Christian Hoffmann


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