DEGI International, DEGI Europa - Wer kommt für den Schaden der Anleger auf?

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Anleger der DEGI International, DEGI Europa Immobilienfonds sind derzeit unsicher. Viele Anteile der Fonds wurden über Allianz-Agenturen bzw. über die Dresdner Bank AG an Anleger als sichere Geldanlage verkauft. Es fragt sich nur wer für den Schaden aufkommt, der angerichtet wurde: die Commerzbank AG, die die Dresdner Bank AG übernommen hat oder die Allianz Bank (Oldenburgische Landesbank AG)? Oder ist es doch der Allianz Vertreter? Diese Frage kann nur ein Fachmann anhand des Einzelfalls klären.

Eines ist jedoch sicher, mit einem dieser Beteiligten ist ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen. Dazu reicht eine mündliche Vereinbarung, wobei ausreichend ist, dass der Anleger des DEGI International, DEGI Europa beraten einfach beraten wurde. Aus diesem Vertrag kann einem Anleger Schadensersatz zustehen, wenn er nicht auf die Risiken hingewiesen wurde. Anleger des DEGI International, DEGI Europa hätten auf die Möglichkeit der Schließung, des Totalverlustrisikos sowie auf weitere Risiken hingewiesen werden müssen. Daneben hatten die Banken über erhaltene Kick-Backs (Rückvergütungen, Provisionen) Auskunft erteilen müssen und zwar ungefragt. Ist all dies nicht geschehen, stehen nach Ansicht von dem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte und im Anlegerschutz tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Verfahren für Anleger des DEGI International, DEGI Europa eingeleitet (Klagen, Ombudsmannverfahren, Schlichtungsverfahren) hat, in denen Schadensersatz geltend gemacht wird.

Anleger des DEGI International, DEGI Europa haben daher Chancen ihr gesamtes Kapital zurückzuerhalten. Zu achten ist dabei unbedingt auf die 3-jährige Verjährungsfrist, wobei auch diese umgangen werden kann. Auch dies ist von einem Fachmann im Einzelfall zu prüfen.

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