Der Erbstreit - Kampf der Erben, Enterbten und sonstigen Beteiligten

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Der Erbstreit gehört sicher zu den Auseinandersetzungen, auf die man im Leben gerne verzichten möchte. Dennoch streiten viele von uns irgendwann einmal mit Angehörigen oder sonstigen Personen um den Nachlass eines Verstorbenen.

Die Komplexität des Erbstreits beruht sowohl auf der des Erbrechts als auch auf der Historie des Erblassers und den Emotionen der Hinterbliebenen. Natürlich wird der Streit um das Erben meist des Geldes wegen geführt. Dennoch sind viele andere Aspekte zu beachten, die einen Erbkonflikt begründen oder auch beilegen können.

Als Kanzlei für Erbrecht betreuen wir und unsere Rechtsanwälte Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und andere an einem Erbfall Beteiligte. Aufgrund unserer Erfahrung im Erbrecht kennen wir die wichtigsten Schauplätze beim Erbstreit und haben Sie nachfolgend einmal kurz skizziert:

Testament – Wirksamkeit und Auslegung

Die gesetzliche Erbfolge kann durch Testament geändert werden. Das ist grundsätzlich gut, da nur ein Testament dem individuellen Willen des Erblassers gerecht werden kann. Leider sind Testamente jedoch sehr störanfällig. Bei der Errichtung sind Formalien zu beachten. Auch kann ein Testament unwirksam sein, weil der Testierende z. B. aufgrund einer Demenz testierunfähig war oder das Testament später von Angehörigen z. B. aufgrund eines Irrtums des Erblassers angefochten wird. Der Kampf um die Wirksamkeit eines Testaments ist besonders intensiv, weil es hier meist um alles oder nichts, also Erbe oder nicht Erbe, geht. Auch wenn das Testament wirksam ist, kann es Streit um dessen Auslegung geben. Hierfür muss der tatsächliche Wille des Erblassers erforscht werden. Der Erbstreit um die Gültigkeit oder den Inhalt eines Testaments wird meist vor dem Nachlassgericht geführt, z. B. weil verschiedene Personen unterschiedliche Erbscheine beantragen.

Pflichtteil & Enterbung

Eine Enterbung der gesetzlichen Erben ist grundsätzlich möglich. Dies gilt auch für nahe Angehörige. Diesen, vor allem Kindern und Ehegatten, steht jedoch ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Dessen Wert können sie von dem Erben oder der Erbengemeinschaft in Geld verlangen. Streit kann in diesem Zusammenhang entweder darüber entstehen, ob eine Person wirksam enterbt wurde, oder darüber, wie hoch der Pflichtteil ist. Pflichtteilsberechtigte haben sehr wirksame Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung. Sie können den Erben leicht unter Druck setzen und gegebenenfalls vor den Zivilgerichten (meist Landgericht) diese Ansprüche einklagen.

Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft aus zwei oder mehr, die sowohl aufgrund gesetzlicher Erbfolge als auch durch Testament entstehen kann. Erbstreit kann innerhalb der Erbengemeinschaft sowohl über die Höhe der einzelnen Erbquoten entstehen, als auch darüber wie der Nachlass zu verwalten und aufzuteilen ist. Streitende Miterben sollten dabei stets versuchen, sich einvernehmlich zu einigen. Die gerichtliche Durchsetzung der eigenen Position hinsichtlich der Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses durch einen Rechtsanwalt ist zwar theoretisch im Erbrecht gegeben, scheitert in der Praxis jedoch häufig. Oft blockieren sich die Erben dann nur gegenseitig und schmählern den Nachlass.

Testamentsvollstreckung

Ein weiterer Konfliktherd ist die Testamentsvollstreckung. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers wird von vielen Erben als Affront empfunden, da sie nicht selbst über den Nachlass verfügen können. Bereits aus diesem Grund gerät der Testamentsvollstrecker schnell in das Visier der Erben und deren Rechtsanwälte. Eine weitere Ursache für einen Erbstreit mit einem Testamentsvollstrecker ist dessen fehlende erbrechtliche Kompetenz und Erfahrung. Streit entsteht dann schnell über die Pflichten und die Haftung des Testamentsvollstreckers und auch über dessen Vergütung. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht wird häufig einen Weg finden, den Testamentsvollstrecker dazu zu bewegen, sein Amt niederzulegen.

Der Rechtsanwalt im Erbstreit

Die Vertretung im Erbstreit sollte spezialisierten Rechtsanwälten überlassen werden. Im Kampf um das Erbe kommt es sowohl auf fundierte Kenntnisse des Erbrechts - das zu den komplexesten Materien im Zivilrecht gehört - als auch auf strategisch-taktische und psychologische Fähigkeiten an. Hier dürfte der Generalist dem Spezialisten in der Regel unterlegen sein. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass bei vielen erbrechtlichen Mandaten auch Aspekte anderer Rechtsgebiete, z. B. Gesellschaftsrecht, Steuerrecht oder auch Familienrecht eine Rolle spielen. Diese Mandate können von Kanzleien dann erfolgreich bearbeitet werden, wenn der Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht Bestandteil eines vertrauensvoll zusammenarbeitenden Teams spezialisierter Anwälte ist.


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